Sitzung: 11.11.2019 Sozialausschuss
Vorlage: 2019/3362
Sachverhalt/Begründung
Siehe Powerpoint-Präsentation
Wortprotokoll:
Herr Landrat Martin Wolf sagt,
dass Folie 2 und 4 die wichtigsten seien (Verteilung der Bewohner in den
Asylunterkünften am Jahresanfang und jetziger Stand). Insgesamt sei die Lage stabil.
Wir geben keine Wohnungen mehr zurück. Wohnungen leiden aber unter anderer
Lebenskultur (Renovierungen). Es sei trotzdem gut, dass wir Wohnungen halten
können. Momentan seien dies 56 Wohnungen. Die Summe bleibt auch in etwa stabil.
Herr stellv. Landrat
Finkenzeller bezieht sich auf Folie 4. Er fragt zu den ca. 1.000 Asylbewerbern
in den Unterkünften, wie viele einen Schutzstatus haben, aber trotzdem noch in
Unterkünften leben würden.
Laut Herrn Emmer sind dies die
in der Tabelle aufgeführten 180 Fehlbeleger. Daneben sind 537 anerkannte
Personen in privatem Wohnraum untergekommen.
Herr stellv. Landrat
Finkenzeller wirft ein, dass wir bei mehr als 800 Personen nicht wissen was
wird.
(Anmerkung: gemeint sind die
Personen im noch laufenden Asylverfahren).
Herr Emmer stimmt dem zu. Das
jeweils beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anhängige Verfahren bzw.
der Ausgang, der in Folge oftmals angestrengten Gerichtsverfahren, müsse
abgewartet werden.
Herr Landrat Martin Wolf gibt
an, dass bei Reichertshausen eine Null verzeichnet
ist, weil dort etliche anerkannte Asylbewerber nun in einem staatlichen Neubau
selber Wohnungen angemietet haben.
Herr Emmer führt die Neuregelungen zu den Unterkunftsgebühren für anerkannte
Asylbewerber in staatlichen Unterkünften aus. Wenn diese Personen weiter in
Asylunterkünften wohnen, müssen sie nicht die vollen ermittelten Beträge
zahlen, sondern es werden Abschläge vorgenommen. Herr Emmer erläutert weiter,
dass die Abrechnungsstelle die angefallenen Kosten jahresweise ausgewertet hat,
darum gäbe es unterschiedliche Zahlen pro Jahr.
Frau Görlitz fragt, ob es
richtig sei, dass Asylbewerber letztlich keinen großen Anreiz hätten aus
Sammelunterkünften auszuziehen, wenn nach Abzug der Abschläge nur noch geringe
Beträge rauskämen. Sie meint, dass das doch nicht das Ziel sein kann. Es solle
integriert werden. Sie meint, ob das nicht kontraproduktiv wäre?
Herr Emmer bestätigt, dass das
im Grunde richtig sei, denn gerade in Ballungsräumen wäre es schwierig für
diesen verbleibenden Preis etwas zu finden.
Frau Görlitz fragt, ob von den
rund 1.000 angegebenen Asylbewerbern welche arbeiten würden?
Herr Emmer gibt an, dass ein
erheblicher Anteil von Asylbewerbern arbeite bzw. in Ausbildung sei. Bei 831
Fällen sei das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Zwischen 400 und 450
befänden sich im Leistungsbezug.
Frau Görlitz fragt, ob
Asylbewerber mit ausständigen Verfahren alle arbeiten dürften.
Herr Emmer sagt, dass man dies
nicht so sagen könne, es wird ausländerrechtlich im Einzelfall entschieden.
Herr Landrat Martin Wolf gibt
an, dass die Asylbewerber, die keine Anerkennung hätten, bevorzugt arbeiten
würden; nur wer ausreisepflichtig sei, darf nicht mehr arbeiten. Probleme
hätten wir nur mit Leuten, die Bleiberecht hätten und unsere Kultur nicht
kennen.
Herr stellv. Landrat
Finkenzeller fragt Herrn Emmer, ob diese Leute dann Hartz IV bekämen.
Herr Emmer sagt, dass diese
Leute dann dem Jobcenter zufallen und Hartz IV bekämen.
Frau Görlitz bemerkt, dass die
Ausgaben hoch blieben, obwohl weniger Asylbewerber da sind.
Herr Emmer gibt an, dass die
Personen seit 2015 schon rückläufig sind.
Herr Landrat Martin Wolf lässt
einfließen, dass die Zahl der Asylbewerber von 2.500 auf 1.100, 1.200
zurückgegangen ist. (Anmerkung: hier liegt ein Missverständnis vor, es sind
nicht 2.500, sondern 1.500 Personen gemeint).
Frau Görlitz fragt, ob sich dann
die Zahlen seit 2015 stark verringert hätten.
Herr Emmer stimmt dem zu. Die
Notfallunterkunft Trabrennbahn sei zum Beispiel weggefallen, ebenso die großen
Zelte in Rockolding.
Herr Landrat Martin Wolf meint,
dass er sich auf momentane Situation konzentriere und nicht auf die
Vergangenheit. Er meint, dass der Landkreis alles im Griff hat und alles seine
Ordnung hat.
Frau Görlitz lässt einfließen,
dass auch die Chancengerechtigkeit dazu gehöre.
Herr stellv. Landrat
Finkenzeller meint, dass es wichtig sei für Asylbewerber die Sprache zu lernen.
Er fragt, ob Asylbewerber dafür interessiert seien. Es würden doch die
wenigsten die Sprachkurse besuchen. Dies wäre Grundvoraussetzung. Könne man die
Asylbewerber nicht mehr motivieren?
Herr Emmer meint, dass man das
pauschal so nicht zusammenfassen könne. Die in Ausbildung und Arbeit sind, die
lernen Sprache auch ohne Kurs. In TOP 4 würde das noch näher erklärt werden.
Herr stellv. Landrat Martin
Finkenzeller fragt, warum Kosten gestiegen seien, zumal Asylbewerberzahl doch
gesunken sei. Er fragt, wie das zusammen passe.
Herr Emmer erklärt, dass
Personen z.B. mit Kriegsverletzungen oder psychische Behandlungen hohe
Behandlungskosten auslösen; zudem die Instandsetzungen von Unterkünften
vermehrt auftreten. Bei Mietende oder
Rückgabe der Wohnung fallen erhebliche Kosten für Instandsetzungen an.
Bei der Miethöhe orientiere man
sich immer am örtlichen Mietniveau, man zahlt auch mal mehr. Außerdem bekämen
Vermieter, wie oft angenommen, keine Kopfpauschale pro Asylbewerber. Das ist
ein oft verbreiteter Irrglaube.
Bei den freiwilligen Leistungen
des Landkreises fügt Herr Reisinger an, dass 90.000 Euro für die
Asylsozialberatung der Caritas dazukämen.
Herr Emmer sagt, dass wir dann
in 2019 bei rund 110.000 Euro seien.
Der Sozialausschuss nimmt Kenntnis.
Informationsvorlage:
Der Sozialausschuss nimmt Kenntnis.