Herr Baustetter, IMA, informiert zu den CO2-Ausstößen der innerdeutschen Flüge, den Trainingsereignissen der letzten Jahre, den Flugstrecken und über die Entwicklung der Passagierzahlen. Bei den Trainingseinheiten sind fünf Landungen vorgeschrieben und diese werden, wegen dem Flugverbot über dem Feilenmoos, vorwiegend auf der Nordbahn durchgeführt. Diese Route ist für die angrenzenden Gemeinden belastungsintensiver. Die Hubschrauberrundflüge der Firma Jochen Schweizer wurden zum Jahresende 2018 eingestellt. Es gebe deshalb nur noch vereinzelte Starts. Konkrete Zahlen konnte Herr Baustetter auf Nachfrage nicht nennen.

 

Herr Landrat sagt zu, der Anordnung der Unteren Naturschutzbehörde, dass das Feilenmoos nicht überflogen werden darf, nachzugehen.

 

Herr Schmidt, WTD 61, gibt einen Bericht über die Entwicklung in den Jahren 2014 bis 2018. Er geht dabei auf die Flugbewegungen im überwachten Luftraum, die Flugstundenentwicklung, die Starts nach militärischen Luftfahrzeugtypen und die zivilen Starts über IMA ein. Demnach sind militärischen Maschinen konstant geblieben, die zivilen Starts sind im Jahr 2018 deutlich gestiegen. Ferner informiert Herr Schmid über die Zunahme der genehmigten Drohnenaufstiege im Jahr 2018.

 

Die Kreisräte bringen u.a. folgende Punkte vor:

- Ursache für das Flugverbot über dem Feilenmoos klären

- Hubschrauberflüge begrenzen, insbesondere am Wochenende

- Die Mittagsruhe soll eingehalten werden

 

Herr Landrat sagt zu, dass alle Punkte zusammengefasst und im Dezember in der Kreistagssitzung behandelt werden.