Sachverhalt/Begründung

 

Insbesondere kleinere Krankenhäuser in der Gruppe unter 300 Betten agieren in der üblichen Form als Haus der Grund- und Regelversorgung und haben damit per Definition eine enge Verzahnung zum Bereich der vertragsärztlichen Versorgung bzw. zum ambulanten Sektor, da die medizinischen Grenzen insbesondere in dieser Versorgungsform (Grund- und Regelversorgung) fließend sind. Die Schnittmenge verläuft schon heute im Bereich von Zuweisungen und Nachsorgen, in Form von Kooperationsmodellen (z.B. Beteiligung von niedergelassenen Ärzten an Hintergrunddiensten oder Übernahme von Spezialaufgaben in der Klinik,  z.B. bestimmte Operationen) oder auch in Gestalt einer gemeinsamen Facharztweiterbildung (insbesondere zum Thema Allgemeinarztweiterbildung; KoStA = Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin). Auch sind Modelle der Teilanstellung in einem Krankenhaus und einer Teilanstellung im vertragsärztlichen Bereich (MVZ, Arztpraxis etc.) heute für viele Ärzte attraktiv, da die Bereitschaft, vollumfänglich in das Risiko einer Selbstständigkeit in Form einer eigenen Praxis zu gehen, nachlässt.

 

Die Zusammenarbeit zwischen Kliniken und ambulanten Leistungserbringern wird sich daher in Zukunft zwangsläufig weiter intensivieren müssen. Einerseits existieren versorgungskritische Nachbesetzungsprobleme im Bereich der niedergelassenen Ärzte, insbesondere im Bereich Allgemeinmedizin, andererseits weicht der medizinische Fortschritt die klassischen Grenzen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung immer weiter auf und zwar bei Themen, bei denen keine Übernachtung im Krankenhaus notwendig ist, jedoch eine hoch ausgestattete medizin-technische Infrastruktur gegeben sein muss (z.B. ambulante Operationen). Bereits heute erreichen die Klinik zudem vielfältige Anfragen von Niedergelassenen hinsichtlich einer Zusammenarbeit in einem möglichen Krankenhaus-MVZ und das als Übertritts-Lösung in den Ruhestand. Folgendes Modell: niedergelassene Ärzte bringen ihren Sitz in ein Krankenhaus-MVZ ein, müssen und wollen dann für drei Jahre in u. U. Teilzeit als angestellter Arzt weiter im MVZ mitarbeiten – was in Summe eine win-win-Situation für beide Gruppen beschreibt. Der Arzt gewinnt einen „sanften“ Übertritt in den Ruhestand und das MVZ kann vom Knowhow und der Patientenbindung des niedergelassenen Arztes profitieren.

 

Es wurden bereits Gespräche mit der KVB und einem niedergelassenen Arzt aus Mainburg geführt. Dieser hat ein großes Interesse an dem oben skizzierten Übergangsmodell zum Ruhestand. Konkret handelt es sich um 2,5 Kassensitze für Orthopädie / Chirurgie. Die Thematik wurde bereits mehrmals im Aufsichtsrat der Ilmtalklinik behandelt. Dieser hat zuletzt in seiner Sitzung vom 18.09.2019 folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Der Aufsichtsrat beschließt, den Geschäftsführer zur Gründung des MVZ inklusive der Abwicklung sämtlicher mit der Gründung zusammenhängender Geschäftsvorfälle zu ermächtigen (Einzahlung Stammkapital, Kosten der Gründung)

2. Der Aufsichtsrat beschließt den Erwerb der Kassenarztsitze und ermächtigt die Geschäftsführung die entsprechenden Verträge mit dem Praxisinhaber zu schließen. Zugleich bittet der Aufsichtsrat die Kreisgremien in Kelheim um entsprechende Beschlussfassungen zur Erteilung einer Bürgschaft zur Aufnahme eines Darlehens durch die MVZ GmbH. Die Gründung des MVZ steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zur Erteilung einer Bürgschaft durch den Landkreis Kelheim.

 

Hierbei ist anzumerken, dass es sich beim MVZ um eine Tochtergesellschaft (vergleichbar Ilmtalklinik Dienstleistungsgesellschaft mbH) der Ilmtalklinik GmbH handelt. Diese Tochtergesellschaft würde zum Kauf der Sitze und für die Anfangszeit ein Darlehen am Kapitalmarkt aufnehmen, für welches der Landkreis Kelheim eine Bürgschaft übernimmt. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm müsste somit keine Kosten für den Betrieb des MVZ übernehmen. Die zur Gründung notwendige Stammkapitaleinlage in Höhe von 25.000,-- Euro würde die Ilmtalklinik GmbH tragen. Im Falle einer finanziellen Schieflage des MVZ wäre diese Einlage für etwaige Schuldverpflichtungen zu verwenden. Darüberhinausgehende Zahlungen wären von der Ilmtalklinik GmbH nicht zu leisten. Der Landkreis Kelheim hat der Gründung des MVZ bereits zugestimmt. Der Beschluss zu Übernahme der Bürgschaft steht noch aus und ist Tagesordnungspunkt der Kreisausschusssitzung in Kelheim am 21.10.2019.

 

Daneben hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 18.09.2019 folgende Empfehlungsbeschlüsse gefasst:

 

1. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Geschäftsführung der Ilmtalklinik GmbH, einen Geschäftsführervertrag zu erstellen und einen Geschäftsführer für das MVZ zu bestellen

2. Weiterhin empfiehlt der Aufsichtsrat der Geschäftsführung der Ilmtalklinik GmbH, den Geschäftsführer des MVZ zur Darlehensaufnahme zur Finanzierung der Kassenarztsitze zu ermächtigen.

 

Nach Art. 30 Nr. 17 der Landkreisordnung ist der Kreistag für Entscheidungen über Unternehmen der Landkreise im Sinne von Art. 84 Landkreisordnung zuständig. Hierzu gehört auch die mittelbare Beteiligung des Landkreises über die Ilmtalklinik GmbH.

 

Die entsprechenden weitergehenden Beschlüsse zum Gründungsprozess werden in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH getroffen, in der der Landkreis Pfaffenhofen vom Landrat vertreten wird. Dieser holt für Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung die Zustimmung des Kreistags ein.

 

 

Nach aktuellem Planungsstand und bei termingemäßer Beschlussfassung der Kreisgremien ist ein Start des MVZs im Jahr 2020 möglich. Die Chefärzte der Ilmtalkliniken stehen geschlossen hinter dem Vorhaben. Auch die Mainburger Hausärzte begrüßen das MVZ ausdrücklich. Außerdem bestätigten die jetzigen Praxisinhaber schriftlich, dass Sie während Ihrer Tätigkeit nicht im Landkreis Pfaffenhofen tätig werden wollen, um keine Konkurrenzsituationen zu schaffen.

Der Betrieb würde zunächst in den jetzigen Praxisräumen weiterlaufen, ehe nach einer Übergangs,- und Umbauphase eine Fortsetzung im Krankenhaus Mainburg erfolgen soll.

 

Mit der Gründung des MVZ verspricht man sich folgende Vorteile:

 

Wirtschaftlichkeit:

-Erlössteigerungen durch zusätzliche Einweisungen

-Verbesserte Wettbewerbssituation gegenüber Mitbewerbern

-Ausbau des Leistungsspektrums

-Frühere Entlassungen werden aufgrund besserer Nachsorge möglich

 

Patientensicht:

-Sektorenübergreifende „Behandlungsketten“ im Sinne des Patienten („Medizin aus einer Hand“)

-Maßnahme gegen fortschreitenden Facharztmangel / Versorgungssicherheit stärken

-Bessere Patientenbindung durch Nachsorge

-Kürzere Wartezeiten und Wege für Patienten

 

Arbeitgeberattraktivität:

-Arbeitgeberattraktivität für Ärzte durch mögliche Tätigkeit im MVZ und zugleich Krankenhaus

-Attraktiver Einstieg für Jungmediziner mit Zielsetzung einer eigenen Arztpraxis

 

Neben der Wirtschaftlichkeit des MVZ sind auch positive wirtschaftliche Effekte für das Krankenhaus Mainburg zu beachten. Kalkulatorisch ist aufgrund vermehrter Einweisungen mit einem zusätzlichen Gewinn zu rechnen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Gründung einer MVZ GmbH nach beiliegendem Entwurf eines Gesellschaftsvertrages zu beschließen und Herrn Landrat Martin Wolf in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH zu folgender Abstimmung zu ermächtigen:   

Die Ilmtalklinik GmbH gründet als Tochterunternehmen die „Ilmtalklinik-MVZ GmbH“ zur Errichtung von medizinischen Versorgungszentren. Zum Geschäftsführer wird Herr Ingo Goldammer bestellt. Dem Gesellschafter und den Prüfungseinrichtungen wie dem Bayer. Kommunalen Prüfungsverband sind die nach § 54 HGrG und sonstigem öffentlichen Recht vorgegebenen Informations- und Prüfungsrechte einzuräumen.

 

Die Gründung des MVZ steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zur Erteilung einer Bürgschaft durch den Landkreis Kelheim.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Gründung einer MVZ GmbH nach beiliegendem Entwurf eines Gesellschaftsvertrages zu beschließen und Herrn Landrat Martin Wolf in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH zu folgender Abstimmung zu ermächtigen:   

Die Ilmtalklinik GmbH gründet als Tochterunternehmen die „Ilmtalklinik-MVZ GmbH“ zur Errichtung von medizinischen Versorgungszentren. Zum Geschäftsführer wird Herr Ingo Goldammer bestellt. Dem Gesellschafter und den Prüfungseinrichtungen wie dem Bayer. Kommunalen Prüfungsverband sind die nach § 54 HGrG und sonstigem öffentlichen Recht vorgegebenen Informations- und Prüfungsrechte einzuräumen.

 

Die Gründung des MVZ steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zur Erteilung einer Bürgschaft durch den Landkreis Kelheim.

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12                    

Nein-Stimmen:                              0