Sitzung: 14.10.2019 Kreisausschuss
Vorlage: 2019/3332
Sachverhalt/Begründung
Insbesondere kleinere Krankenhäuser in der
Gruppe unter 300 Betten agieren in der üblichen Form als Haus der Grund- und
Regelversorgung und haben damit per Definition eine enge Verzahnung zum Bereich
der vertragsärztlichen Versorgung bzw. zum ambulanten Sektor, da die
medizinischen Grenzen insbesondere in dieser Versorgungsform (Grund- und
Regelversorgung) fließend sind. Die Schnittmenge verläuft schon heute im
Bereich von Zuweisungen und Nachsorgen, in Form von Kooperationsmodellen (z.B.
Beteiligung von niedergelassenen Ärzten an Hintergrunddiensten oder Übernahme
von Spezialaufgaben in der Klinik, z.B.
bestimmte Operationen) oder auch in Gestalt einer gemeinsamen
Facharztweiterbildung (insbesondere zum Thema Allgemeinarztweiterbildung; KoStA = Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin). Auch sind
Modelle der Teilanstellung in einem Krankenhaus und einer Teilanstellung im
vertragsärztlichen Bereich (MVZ, Arztpraxis etc.) heute für viele Ärzte
attraktiv, da die Bereitschaft, vollumfänglich in das Risiko einer Selbstständigkeit
in Form einer eigenen Praxis zu gehen, nachlässt.
Die Zusammenarbeit zwischen Kliniken und
ambulanten Leistungserbringern wird sich daher in Zukunft zwangsläufig weiter
intensivieren müssen. Einerseits existieren versorgungskritische Nachbesetzungsprobleme
im Bereich der niedergelassenen Ärzte, insbesondere im Bereich
Allgemeinmedizin, andererseits weicht der medizinische Fortschritt die
klassischen Grenzen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung immer weiter
auf und zwar bei Themen, bei denen keine Übernachtung im Krankenhaus notwendig
ist, jedoch eine hoch ausgestattete medizin-technische Infrastruktur gegeben
sein muss (z.B. ambulante Operationen). Bereits heute erreichen die Klinik
zudem vielfältige Anfragen von Niedergelassenen hinsichtlich einer
Zusammenarbeit in einem möglichen Krankenhaus-MVZ und das als Übertritts-Lösung
in den Ruhestand. Folgendes Modell: niedergelassene Ärzte bringen ihren Sitz in
ein Krankenhaus-MVZ ein, müssen und wollen dann für drei Jahre in u. U. Teilzeit
als angestellter Arzt weiter im MVZ mitarbeiten – was in Summe eine win-win-Situation für beide
Gruppen beschreibt. Der Arzt gewinnt einen „sanften“ Übertritt in den Ruhestand
und das MVZ kann vom Knowhow und der Patientenbindung des niedergelassenen Arztes
profitieren.
Es wurden bereits Gespräche mit der KVB und
einem niedergelassenen Arzt aus Mainburg geführt. Dieser
hat ein großes Interesse an dem oben skizzierten Übergangsmodell zum Ruhestand.
Konkret handelt es sich um 2,5 Kassensitze für Orthopädie / Chirurgie. Die Thematik wurde bereits mehrmals im Aufsichtsrat
der Ilmtalklinik behandelt. Dieser hat zuletzt in seiner Sitzung vom 18.09.2019
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Aufsichtsrat beschließt, den
Geschäftsführer zur Gründung des MVZ inklusive der Abwicklung sämtlicher mit
der Gründung zusammenhängender Geschäftsvorfälle zu ermächtigen (Einzahlung
Stammkapital, Kosten der Gründung)
2. Der Aufsichtsrat beschließt den Erwerb der
Kassenarztsitze und ermächtigt die Geschäftsführung die entsprechenden Verträge
mit dem Praxisinhaber zu schließen. Zugleich bittet der Aufsichtsrat die
Kreisgremien in Kelheim um entsprechende Beschlussfassungen zur Erteilung einer
Bürgschaft zur Aufnahme eines Darlehens durch die MVZ GmbH. Die Gründung des
MVZ steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zur Erteilung einer
Bürgschaft durch den Landkreis Kelheim.
Hierbei
ist anzumerken, dass es sich beim MVZ um eine Tochtergesellschaft (vergleichbar
Ilmtalklinik Dienstleistungsgesellschaft mbH) der Ilmtalklinik GmbH handelt.
Diese Tochtergesellschaft würde zum Kauf der Sitze und für die Anfangszeit ein
Darlehen am Kapitalmarkt aufnehmen, für welches der Landkreis Kelheim eine
Bürgschaft übernimmt. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
müsste somit keine Kosten für den Betrieb des MVZ übernehmen. Die zur Gründung
notwendige Stammkapitaleinlage in Höhe von 25.000,-- Euro würde die
Ilmtalklinik GmbH tragen. Im Falle einer finanziellen Schieflage des MVZ wäre
diese Einlage für etwaige Schuldverpflichtungen zu verwenden. Darüberhinausgehende
Zahlungen wären von der Ilmtalklinik GmbH nicht zu leisten. Der Landkreis
Kelheim hat der Gründung des MVZ bereits zugestimmt. Der Beschluss zu Übernahme
der Bürgschaft steht noch aus und ist Tagesordnungspunkt der
Kreisausschusssitzung in Kelheim am 21.10.2019.
Daneben hat der Aufsichtsrat in seiner
Sitzung vom 18.09.2019 folgende Empfehlungsbeschlüsse gefasst:
1. Der Aufsichtsrat empfiehlt der
Geschäftsführung der Ilmtalklinik GmbH, einen Geschäftsführervertrag zu
erstellen und einen Geschäftsführer für das MVZ zu bestellen
2. Weiterhin empfiehlt der Aufsichtsrat der
Geschäftsführung der Ilmtalklinik GmbH, den Geschäftsführer des MVZ zur
Darlehensaufnahme zur Finanzierung der Kassenarztsitze zu ermächtigen.
Nach Art. 30 Nr. 17 der Landkreisordnung ist
der Kreistag für Entscheidungen über Unternehmen der Landkreise im Sinne von
Art. 84 Landkreisordnung zuständig. Hierzu gehört auch die mittelbare
Beteiligung des Landkreises über die Ilmtalklinik GmbH.
Die entsprechenden weitergehenden Beschlüsse
zum Gründungsprozess werden in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik
GmbH getroffen, in der der Landkreis Pfaffenhofen vom Landrat vertreten wird.
Dieser holt für Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung die Zustimmung des
Kreistags ein.
Nach aktuellem Planungsstand und bei
termingemäßer Beschlussfassung der Kreisgremien ist ein Start des MVZs im Jahr
2020 möglich. Die Chefärzte der Ilmtalkliniken stehen
geschlossen hinter dem Vorhaben. Auch die Mainburger
Hausärzte begrüßen das MVZ ausdrücklich. Außerdem bestätigten die jetzigen
Praxisinhaber schriftlich, dass Sie während Ihrer Tätigkeit nicht im Landkreis
Pfaffenhofen tätig werden wollen, um keine Konkurrenzsituationen zu schaffen.
Der Betrieb würde zunächst in den jetzigen Praxisräumen
weiterlaufen, ehe nach einer Übergangs,- und Umbauphase eine Fortsetzung im
Krankenhaus Mainburg erfolgen soll.
Mit der
Gründung des MVZ verspricht man sich folgende Vorteile:
Wirtschaftlichkeit:
-Erlössteigerungen
durch zusätzliche Einweisungen
-Verbesserte
Wettbewerbssituation gegenüber Mitbewerbern
-Ausbau
des Leistungsspektrums
-Frühere
Entlassungen werden aufgrund besserer Nachsorge möglich
Patientensicht:
-Sektorenübergreifende
„Behandlungsketten“ im Sinne des Patienten („Medizin aus einer Hand“)
-Maßnahme
gegen fortschreitenden Facharztmangel / Versorgungssicherheit stärken
-Bessere
Patientenbindung durch Nachsorge
-Kürzere
Wartezeiten und Wege für Patienten
Arbeitgeberattraktivität:
-Arbeitgeberattraktivität
für Ärzte durch mögliche Tätigkeit im MVZ und zugleich Krankenhaus
-Attraktiver
Einstieg für Jungmediziner mit Zielsetzung einer eigenen Arztpraxis
Neben
der Wirtschaftlichkeit des MVZ sind auch positive wirtschaftliche Effekte für
das Krankenhaus Mainburg zu beachten. Kalkulatorisch ist aufgrund vermehrter
Einweisungen mit einem zusätzlichen Gewinn zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Gründung einer MVZ GmbH nach
beiliegendem Entwurf eines Gesellschaftsvertrages zu beschließen und Herrn
Landrat Martin Wolf in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH zu folgender
Abstimmung zu ermächtigen:
Die Ilmtalklinik GmbH gründet als Tochterunternehmen die
„Ilmtalklinik-MVZ GmbH“ zur Errichtung von medizinischen Versorgungszentren.
Zum Geschäftsführer wird Herr Ingo Goldammer bestellt. Dem Gesellschafter und
den Prüfungseinrichtungen wie dem Bayer. Kommunalen Prüfungsverband sind die
nach § 54 HGrG und sonstigem öffentlichen Recht vorgegebenen Informations- und
Prüfungsrechte einzuräumen.
Die Gründung des MVZ steht unter dem
Vorbehalt der Beschlussfassung zur Erteilung einer Bürgschaft durch den
Landkreis Kelheim.
Beschluss:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Gründung einer MVZ GmbH nach
beiliegendem Entwurf eines Gesellschaftsvertrages zu beschließen und Herrn
Landrat Martin Wolf in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH zu
folgender Abstimmung zu ermächtigen:
Die Ilmtalklinik GmbH gründet als Tochterunternehmen die
„Ilmtalklinik-MVZ GmbH“ zur Errichtung von medizinischen Versorgungszentren.
Zum Geschäftsführer wird Herr Ingo Goldammer bestellt. Dem Gesellschafter und
den Prüfungseinrichtungen wie dem Bayer. Kommunalen Prüfungsverband sind die
nach § 54 HGrG und sonstigem öffentlichen Recht vorgegebenen Informations- und
Prüfungsrechte einzuräumen.
Die Gründung des MVZ steht unter dem
Vorbehalt der Beschlussfassung zur Erteilung einer Bürgschaft durch den
Landkreis Kelheim.
Anwesend: 12
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0