Sachverhalt/Begründung

 

Im Rahmen der Gewinnausschüttung der Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt an die Gewährträger erhält der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Haushaltsjahr 2019 einen Betrag in Höhe von 31.649,80 €. Über die Verwendung dieses Betrages hat der Kreisausschuss zu beschließen. Voraussetzung dabei ist, dass nach § 29 der Sparkassenordnung diese Mittel nur für gemeinnützige Zwecke im Geschäftsgebiet der Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt verwendet werden dürfen; d.h. die Mittel müssen im Bereich der Gemeinden Manching, Baar-Ebenhausen und Reichertshofen eingesetzt werden.

 

Nach Vorschlag der Landkreisverwaltung und des Landrats sollte dieser Betrag wie folgt verwendet werden:

 

Zweckverband Kelten Römer Museum Manching

23.000,00 €

Markt Reichertshofen
Beschaffung eines öffentlich zugänglichen Defibrillators

2.000,00 €

Gemeinde Baar-Ebenhausen

Beschaffung eines weiteren Defibrillators für den Bereich Friedhof/KiTa/Sportgelände

2.000,00 €

Markt Manching

1.500 € für Kinderkrippe Manching

500 €  für Jugendarbeit in Westenhausen

2.000,00 €

Volkshochschule des Landkreises

für die Durchführung des Neujahrskonzertes und sonstige Aktivitäten

2.149,80 €

Gehörlosenverein Ingolstadt

500,00 €

 

Es wird vorgeschlagen, dieser Mittelverteilung zuzustimmen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt, die Gewinnausschüttung der Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt im Jahr 2019 gemäß der im Sachverhalt vorgeschlagenen Aufteilung zu verwenden.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, die Gewinnausschüttung der Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt im Jahr 2019 gemäß der im Sachverhalt vorgeschlagenen Aufteilung zu verwenden.

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12                    

Nein-Stimmen:                              0