Sachverhalt/Begründung

 

Gem. § 5 Abs. 3 Ziff.2 der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebs bestellt der Werkausschuss den Prüfer für den Jahresabschluss.

Gem. Beschluss des Werkausschusses vom 23.11.2016 wurde für die Jahresabschlüsse 2016-2020 der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt.

Gem. Prüfungsfeststellung des Kreisrechnungsprüfungsamtes vom 21.9.2018 hat die Beschlussfassung jährlich zu erfolgen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Mit der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2019 wird der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt.

 

 

 


Beschluss:

Mit der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2019 wird der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt.


Anwesend:                                     9

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                  9                    

Nein-Stimmen:                              0