Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung von Oberbayerische Heimstätte kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle von Oberbayerische Heimstätte vorliegt, nichts.

 

Der weitere Stellvertreter des Landrats Herr Josef Finkenzeller hat in der Gesellschafterversammlung der Oberbayerischen Heimstätte Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH am 22.07.2019 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

Tagesordnungspunkt 2: Jahresregularien 2018

Die Gesellschafter der Oberbayerischen Heimstätte beschließen Kraft ihrer Eigenschaft und nach Beschlussfassung bzw. Billigung durch den Aufsichtsrat der Oberbayerischen Heimstätte zum Jahresabschluss 2018 wie folgt:

 

1.    Der Jahresabschluss 2018 (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) wird festgestellt.

 

2.    Aus dem Jahresüberschuss 2018 von Oberbayerische Heimstätte i. H. v. € 8.681.955,12 ist

a.    eine Dividende i. H. v. 4 % des Stammkapitals, d.h. ein Betrag von € 400.000 am 06.08.2019 an die Gesellschafter auszuschütten und

b.    unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages i. H. v. € 15.540.064,33 der verbleibende Bilanzgewinn i. H. v. insgesamt € 23.822.019,85 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

3.    Dem Aufsichtsrat der Oberbayerischen Heimstätte und der Geschäftsführung der Oberbayerischen Heimstätte werden für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses, der Beschlussfassung des weiteren Stellvertreters des Landrats Herrn Josef Finkenzeller in der Gesellschafterversammlung der Oberbayerischen Heimstätte Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH vom 22.07.2019 nachträglich zuzustimmen.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses, der Beschlussfassung des weiteren Stellvertreters des Landrats Herrn Josef Finkenzeller in der Gesellschafterversammlung der Oberbayerischen Heimstätte Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH vom 22.07.2019 nachträglich zuzustimmen.

 

 


Anwesend:                                   44

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                44                    

Nein-Stimmen:                              0