Sachverhalt/Begründung

 

An der Staatlichen Berufs- und Fachoberschule sollen für die Verwaltung neun Rechner und für die Lehrkräfte 32 Notebooks im Rahmen des Förderprogramms Digitalbudgets für digitale Klassenzimmer beschafft werden.

Hierzu wurde mit Unterstützung des Ingenieurbüros VE plan GmbH, 85276 Pfaffenhofen eine beschränkte Ausschreibung nach UVgO durchgeführt.

 

Das Leistungsverzeichnis wurde an 10 Firmen versandt, zur Submission lagen 4 Angebote vor. Die drei günstigstbietenden wurden von VE plan GmbH mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

1. Fa. MR Datentechnik Vertriebs- u. Service GmbH, 90411 Nürnberg                42.568,69 €

2. Fa. NCS GmbH, 86316 Friedberg                                                                                  42.608,46 €

3. Fa. Erdenreich Datentechnik, 85049 Ingolstadt                                                  48.305,91 €

 

Es wird daher vorgeschlagen, der günstigstbietenden Firma MR-Datentechnik Vertriebs- und Service GmbH, 90411 Nürnberg den Auftrag zur Lieferung der Computerausstattung für die Staatliche Berufs- und Fachoberschule Scheyern zum Gesamtpreis in Höhe von 42.568,69 € (Brutto) zu erteilen.

 

Die Zuständigkeit für diese Auftragsvergabe liegt auf Grund der Auftragssumme beim Kreisausschuss. Dieses Geschäft ist jedoch unaufschiebbar, um den Schulbetrieb zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 sicherzustellen. Eine Eilentscheidung des Landrats gemäß Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Pfaffenhofen a. d. Ilm ist daher erforderlich.

 

Die Eilentscheidung ist dem Kreisausschuss gem. § 46 Abs. 2 GeschO in seiner nächsten Sitzung bekanntzugeben.

 


 

Der Kreisausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.

 

 

 


 

Der Kreisausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.