Sachverhalt/Begründung

 

In der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 21. Februar 2019 wurde das neue bayerische Mobilfunkförderprogramm sowie die Mobilfunk-Versorgungssituation im Landkreis thematisiert. Im Ergebnis berichten die Gemeinden über massive Versorgungslücken im Landkreis.

 

Um ein tatsächliches Bild der Versorgungssituation zu erhalten und die Kommunen bei einem möglichen Einstieg in das Mobilfunkförderprogramm zu unterstützen, wurde seitens des KUS Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm vorgeschlagen, im gesamten Landkreis eine messtechnische Erfassung der tatsächlich vorhandenen Mobilfunkabdeckung durchführen zu lassen.

 

Die Messungen sollen für die Funknetze 2G (GSM), 3G (UMTS) und 4G (LTE) durchgeführt werden. Außerdem sind die Feldstärkemessungen bezüglich der drei Mobilfunkanbieter T-Mobile, Vodafone und Telefonica/O2 zu erbringen. Die Messungen sollen entlang des Straßennetzes im Landkreisgebiet erfolgen, welches aus Autobahnen, Bundesstraßen, Staatsstraßen, Gemeinde- und Ortsstraßen, Forst und Landwirtschaftsstraßen sowie beschränkt öffentlichen Wegen besteht. Insbesondere sind auch die definierten Rad- und Wanderwege zu betrachten, welche zukünftig über eine einheitliche Beschilderung verfügen werden.

 

Nachdem sich die Mobilfunkabdeckung nicht an Gemeindegrenzen orientiert, macht eine messtechnische Erfassung lediglich auf Landkreisebene Sinn. Im Übrigen besteht bei einer Beauftragung der Mobilfunkmessungen durch den Landkreis die Möglichkeit, die anfallenden Kosten im Rahmen einer Bundesförderung für Planungs- und Beratungsleistungen erstattet zu bekommen.

 

Seitens der in der Dienstbesprechung am 21. Februar 2019 anwesenden Bürgermeister wurde der Vorschlag sehr begrüßt und um die Durchführung des Projektes auf Landkreisebene gebeten. Daraufhin wurde vom Landkreis Antrag auf Förderung der Planungs- und Beratungsleistungen gestellt. Mit Schreiben vom 7. Juni 2019 wurde der vorzeitige Beginn der Maßnahme genehmigt und eine Förderung von 100 Prozent bis maximal 50.000 Euro brutto der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Die Bearbeitungszeit für den Zuwendungsbescheid dauert noch an. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 3 Firmen um die Abgabe eines Angebots gebeten.

 

Nur die Firma IK-T Innovative Kommunikationstechnologien Manstorfer und Hecht GbR hat ein Angebot abgegeben.

Die geprüfte Angebotssumme beträgt Brutto 48.123,60 Euro.

 

Das Unternehmen war bereits mehrfach für unterschiedliche Kommunen im Landkreis tätig und kann eine umfangreiche Referenzliste vorweisen.

Für die messtechnische Erfassung entlang der Rund 3.000 km Straßen und Wege im Landkreis ist mit einer Dauer von etwa drei Monaten zu rechnen. Für aussagekräftige Werte ist zu beachten, dass die Erfassung in bewaldeten oder von Bäumen bedeckten Gebieten während der laubtragenden Phase zu erfolgen hat. Bei einer Beauftragung der Firma IK-T Anfang August 2019 könnten die Messungen unter Berücksichtigung des notwendigen Vorlaufs Ende August/Anfang September 2019 beginnen. Damit wären aussagekräftige Messwerte während der laubtragenden Phase noch sichergestellt.

 

Es wird daher vorgeschlagen, der Firma IK-T Manstorfer und Hecht, Margaretenstr. 15, 93047 Regensburg den Auftrag gemäß Leistungsbeschreibung zum Gesamtpreis in Höhe von 48.123,60 € (Brutto) zu erteilen.

 

Nachdem bereits mehrere Gemeinden im Landkreis Antrag auf eine Förderung im bayerischen Mobilfunkförderprogramm gestellt haben und die Ergebnisse aus dem Projekt für das weitere Vorgehen der Kommunen im Rahmen der Antragstellung von Bedeutung sind, ist die Auftragsvergabe als dringlich zu betrachten.

 

Die Zuständigkeit für diese Auftragsvergabe liegt auf Grund der Auftragssumme beim Kreisausschuss. Dieses Geschäft ist jedoch unaufschiebbar, um die Messung noch im diesen Jahr in der laubtragenden Phase durchführen zu können. Eine Eilentscheidung des Landrats gemäß Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Pfaffenhofen a.d.Ilm ist daher erforderlich.

Die Eilentscheidung ist dem Kreisausschuss gem. § 46 Abs. 2 GeschO in seiner nächsten Sitzung bekanntzugeben.

 

Herr Hofner gibt bekannt, dass die Ergebnisse der Mobilfunkmessungen in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 12. Dezember 2019 vorgestellt werden. Ab Januar liegen die Einzelauswertungen vor.

 


Der Kreisausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.

 


 

Der Kreisausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.