Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus.

 

Herr Landrat Martin Wolf hat in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH vom 22.07.2019 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

„Die Gesellschafter der Ilmtalklinik GmbH beschließen was folgt:

 

1.    Der Jahresabschluss der Ilmtalklinik GmbH zum 31. Dezember  2018, der von der Schüllermann & Partner AG mit Datum vom 04.06.2019 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde, wird gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 12 des Gesellschaftsvertrages mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.144.469,45 Euro festgestellt. Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von 5.144.469,45 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

2.    Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 erteilt.“

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Beschlussfassung des Herrn Landrat Martin Wolf in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH vom 22.07.2019 nachträglich zuzustimmen.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Beschlussfassung des Herrn Landrat Martin Wolf in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH vom 22.07.2019 nachträglich zuzustimmen.

 

 


Anwesend:                                   11

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                11                    

Nein-Stimmen:                              0