Sachverhalt/Begründung

 

Am 7. Mai 2017 wurde Herr Landrat Martin Wolf im Amt des Landrats des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm. bestätigt. Damit ist er gem. Art. 42 Abs. 1 S. 1 GLKrWG für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die nächste allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahl in Bayern findet jedoch am Sonntag, 15. März 2020, statt. Um dem Wunsch nach einer Angleichung der Amtszeit des Landrats an die Amtszeit des Kreistags, die auch dem gesetzlichen Leitbild entspricht, Rechnung zu tragen, stellt Herr Landrat Martin Wolf den Antrag, der Kreistag des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm. möge beschließen, dass seine Amtszeit vorzeitig mit dem Ablauf der Amtszeit des Kreistages endet.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, dass die Amtszeit des Herrn Landrat Martin Wolf vorzeitig mit dem Ablauf der Amtszeit des Kreistages endet.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass die Amtszeit des Herrn Landrats Martin Wolf vorzeitig mit dem Ablauf der Amtszeit des Kreistages endet.

 

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12

Nein-Stimmen:                              0