Sitzung: 15.04.2019 Kreistag
Vorlage: 2019/3194
Sachverhalt/Begründung
Während
des Haushaltsjahres 2018 haben sich im Bereich des Verwaltungs- und
Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben. Ein Teil dieser
Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte gem. § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung
des Kreistages durch den Landrat genehmigt werden. Ein weiterer Teil der
Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €) fällt unter die Genehmigungspflicht des
Kreisausschusses (§ 31 i. V. m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages).
Der Rest der Haushaltsüberschreitungen ist gemäß §
29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung
des Kreistages durch den Kreistag zu billigen.
Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:
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Genehmigung |
Genehmigung |
Haushalt |
durch
Kreisausschuss |
durch Kreistag |
|
€ |
€ |
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Verwaltungshaushalt |
326.290,19 |
3.323.044,49 |
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Vermögenshaushalt |
118.828,45 |
494.627,73 |
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insgesamt |
445.118,64 |
3.817.672,22 |
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Durch
den Kreisausschuss sind bei drei Deckungsringen und einer Haushaltsstelle im
Verwaltungshaushalt sowie bei zwei Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt über-
und außerplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.
Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu
genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2018 bei einem Deckungsring und einer
Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt und bei zwei Haushaltsstellen im
Vermögenshaushalt angefallen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von 3.817.672,22 € nachträglich die Genehmigung.
Beschluss:
Der
Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von 3.817.672,22 € nachträglich die Genehmigung.