Sitzung: 03.04.2019 Werkausschuss Abfallwirtschaft
Vorlage: 2019/3160
Sachverhalt/Begründung
In der Sitzung
des Werkausschusses vom 27.06.2018 wurde die Errichtung einer Lagerfläche zur
ebenerdigen Ablagerung von nichtholzigem Grüngut gem.
Kostenschätzung von WipflerPlan vom 19.06.18 i.H.v. 63.100 € brutto (inkl. 9.520 € brutto
Baunebenkosten) genehmigt.
Im Februar
2019 erfolgte nun eine beschränkte Ausschreibung. 14 Firmen wurden zur
Angebotsabgabe aufgefordert. 4 Firmen haben ein Angebot abgegeben.
1 Angebot
musste ausgeschlossen werden, da die Ausführungsfrist abgeändert wurde.
Die Fa.
Schelle gab das günstigste Angebot i.H.v. 76.727,92 €
ab und lag somit um 23.177,92 € brutto (+43%) über der Kostenschätzung.
Anhand der
Anzahl der Bieter kann man ableiten, dass derzeit generell für kleinere
Baustellen kein großes Interesse besteht. Dies zeigt sich auch am Preisniveau
der vorgelegten Angebote. Eine Verbesserung der Preissituation ist bei einer
erneuten Ausschreibung nicht zu erwarten.
Da die
Bindefrist bereits am 21.3.19 abläuft kann die nächste Werkausschusssitzung vom
03.4.19 nicht abgewartet werden. Gem. § 6 Abs. 2 BS (Betriebssatzung) erlässt
der Landrat anstelle des Werkausschusses dringliche Anordnungen. Diese sind dem
Werkausschuss in der nächsten Sitzung bekannt zu geben.
Dringliche Anordnung:
Gem. vorliegendem Ausschreibungsergebnis wird für die Errichtung einer Lagerfläche zur ebenerdigen Ablagerung von nichtholzigem Grüngut zusätzlich ein Betrag von 24.000 € brutto (gesamt: 87.100,00 € brutto) genehmigt
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss nimmt die dringliche Anordnung zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss nimmt die dringliche Anordnung zur Kenntnis.