Sachverhalt/Begründung

 

In der Sitzung des Werkausschusses vom 28.11.2018 wurde die Errichtung eines Wertstoffhofs mit Gartenabfallsammelstelle gem. Kostenschätzung von WipflerPlan vom 15.11.18 i.H.v. 1.970.000 € brutto genehmigt.

Am 07.03.2019 fand die Submission statt. 12 Firmen haben die Unterlagen angefordert. Lediglich 2 Firmen haben ein Angebot abgegeben.

Das Ausschreibungsergebnis der Fa. Schelle liegt gesamt (Bauhof und Wertstoffhof) 23 % (Fa. Seizmeier 60%) über der Kostenschätzung.

Der Gesamtkostenanteil des AWP erhöht sich um 596.749 € brutto (44%).

Die sehr gute Konjunktur und die damit verbundenen vollen Auftragsbücher der Baufirmen führen derzeit vermehrt zu sehr hohen Submissionsergebnissen. Die Preissteigerungen bewegen sich dabei meist zwischen 20 – 30%.

Eine Verbesserung der Preissituation ist bei einer erneuten Ausschreibung nicht zu erwarten.

 

Da bereits in der KW 15 mit den Erdarbeiten begonnen werden soll und der Markt Hohenwart die Kostensteigerung bereits in der Gemeinderatssitzung vom 18.3.19 behandelt kann die nächste Werkausschusssitzung vom 03.4.19 nicht abgewartet werden. Gem. § 6 Abs. 2 BS (Betriebssatzung) erlässt der Landrat anstelle des Werkausschusses dringliche Anordnungen. Diese sind dem Werkausschuss in der nächsten Sitzung bekannt zu geben.

 

 

Dringliche Anordnung:

 

Gem. vorliegendem Ausschreibungsergebnis wird für die Errichtung eines Wertstoffhofes mit Gartenabfallsammelstelle in Hohenwart zusätzlich ein Betrag von 600.000 € brutto (gesamt: 2.570.000 € brutto) genehmigt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss nimmt die dringliche Anordnung zur Kenntnis.

 


Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss nimmt die dringliche Anordnung zur Kenntnis.