Sachverhalt/Begründung

 

Bereits am 09.10.2017 wurde der Kreistag über die Aufstellung eines Sachgebietes Integration am Landratsamt Pfaffenhofen informiert, welches dabei auch mit dem Auftrag versehen wurde, ein gesamtpolitisches Integrationskonzept für den Landkreis zu erarbeiten bzw. fortzuschreiben.

Nach der Bedarfsabfrage in den Kommunen des Landkreises Pfaffenhofen sowie der strukturellen Etablierung und Vernetzung des Sachgebietes in der integrationspolitischen Landschaft des Landkreises wird nun die Gründung eines Integrationsbeirates als Beteiligungsgremium aller im Integrationsprozess tätigen Akteure als notwendig erachtet. Ziel soll es dabei sein, dass Integrationskonzept des Landkreises gemeinsam und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

 

Im 2. Quartal 2019 wird nach Einladung der Bestandsmitglieder die konstituierende Sitzung des Integrationsbeirates stattfinden. Dabei soll auch die Geschäftsordnung (siehe Anlage) durch den Integrationsbeirat selbst verabschiedet werden. In dieser ist unter § 10 geregelt, dass die Mitglieder des Integrationsbeirats eine Aufwandsentschädigung nach § 2 der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger erhalten sollen. Dafür ist ein Beschluss der Kreisgremien erforderlich.

 

Herr Haiplik befürwortet die Beteiligung der DiTiB Türkisch Islamischen Gemeinde Pfaffenhofen und des Albanisch-Deutschen Kulturvereins Sali Çekaj als Migrantenvertreter im Integrationsbeirat.

 

Herr Landrat Martin Wolf spricht sich gegen eine Vergrößerung des Integrationsbeirates aus, es kann keine Nationalität bevorzugt werden.

 

Herr Hechinger spricht sich für einen „starken“ Wirtschaftsvertreter aus.

 

Frau Schnapp beantragt, § 8 Abs. 3 der Geschäftsordnung § 8 Abs. 3 um folgenden Satz zu ergänzen:

„Der Landkreis Pfaffenhofen ist gehalten die Beschlüsse zügig zu behandeln und einer Entscheidung zuzuführen.“

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Eckpunktepapier / 7-Punkte-Konzept-Integration wird zur Kenntnis genommen.

Ein Integrationsbeirat nach der vorgelegten Geschäftsordnung wird berufen. Die Mitglieder des Integrationsbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung nach § 2 der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger.

 

 

 


Herr Russer verlässt die Sitzung um 17:05 Uhr.

Herr Moll verlässt die Sitzung um 17:10 Uhr.

Herr Gürtner verlässt die Sitzung vorübergehend um 17:16 Uhr.

 

 

Beschluss:

 

Das Eckpunktepapier / 7-Punkte-Konzept-Integration wird zur Kenntnis genommen.

Ein Integrationsbeirat nach der vorgelegten Geschäftsordnung wird berufen. Die Mitglieder des Integrationsbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung nach § 2 der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger.

 

 

 


Anwesend:                                   49

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                48

Nein-Stimmen:                              1

 

Gegenstimme: Reinhard Haiplik