Sachverhalt/Begründung

Die erforderliche Zusatzleistung hat mit der Ersatzvornahme dem Grunde nach nichts zu tun.

 

Der Leistungszeitpunkt der Schraubennachrüstung und der Austausch der Substratfüllung wurde in den Zeitraum der Ersatzvornahme gelegt, um zum einen auf der Straße die verkehrlichen Behinderungen zu minimieren und um zum anderen an der Stelle den anfallenden Gemeinkosten- u. Einheitspreisanteil des Unternehmers nicht zusätzlich bezahlen zu müssen

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Insofern wurde die Leistung nicht der Ausschreibung der Ersatzvornahme unterworfen. Es handelt sich hierbei um einen eigenen Auftrag, der im Zuge der Baumaßnahme abgewickelt wurde.

 

Der  Substrataustausch ist eine reine Straßenunterhaltsmaßnahme. Der Schraubensatz fehlte in vormaliger Ausführung grundsätzlich. Er ist jedoch notwendig, um zum einen Vandalismus und zum anderen das Herausspringen der Gitterroste nachhaltig zu unterbinden. Der entsprechende Auftrag in Höhe von 38.247,91 € wird nachträglich genehmigt

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Ersatzvornahme an der Kreisstraße PAF 4 wurden von der Firma Funke Kunststoffe GmbH, 59026 Hamm, zusätzliche Leistungen ausgeführt. Der erforderliche Zusatzauftrag in Höhe von 38.247,91 € ist nachträglich zu genehmigen.

 

 


Beschluss:

 

Im Rahmen der Ersatzvornahme an der Kreisstraße PAF 4 wurden von der Firma Funke Kunststoffe GmbH, 59026 Hamm, zusätzliche Leistungen ausgeführt. Der erforderliche Zusatzauftrag in Höhe von 38.247,91 € ist nachträglich zu genehmigen.

 

 


Anwesend:                                   14

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                14

Nein-Stimmen:                              0

 

Herr Dietz war bei der Abstimmung nicht anwesend.