Sitzung: 04.02.2019 Kreisausschuss
Vorlage: 2019/3113
Sachverhalt/Begründung
Ausgangslage
Der Caritasverband Eichstätt betreibt mit staatlicher Förderung eine
Beratungs- und Präventionsstelle für Frauen, die von häuslicher Gewalt
betroffen sind. Mit häuslicher Gewalt ist hier die individuelle Gewalt von
Männern gegen Frauen gemeint, die in einer Partnerschaft leben. Der Begriff
häusliche Gewalt umfasst alle Formen der physischen, sexualisierten,
psychischen, sozio-ökonomischen und emotionalen Gewalt.
Einsätze bei häuslicher Gewalt gehören zum Alltag der Polizeiarbeit. Die Polizeidienststellen sind mit der Interventionsstelle in Kontakt. Diese geht auf die betroffenen Frauen zu, um ihnen den Zugang zu den Hilfsangeboten zu erleichtern und über weitere mögliche Schritte zu informieren (proaktive Beratung). Die überwiegende Mehrheit der beratenen Klientinnen können an mindestens eine oder mehrere andere Hilfeeinrichtungen verwiesen werden. Auch Kinder und Jugendliche, die in den von häuslicher Gewalt betroffenen Haushalten leben, werden in die Beratung mit eingebunden und berücksichtigt.
Im Jahr 2017 wurden von der im Aufbau befindlichen Beratungsstelle insgesamt 76 Frauen beraten. Von den Polizeiinspektionen der Region 10 erhielt die Interventionsstelle 68 Meldungen über Fälle von häuslicher Gewalt, davon stammen 17 von den Polizeiinspektionen aus dem Landkreis Pfaffenhofen. Davon konnten 65 Frauen erreicht werden und 62 hatten Interesse an einer Beratung. Der Präsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord befürwortet die Beibehaltung dieser Beratungsstelle ebenso wie die örtlichen Polizeidienststellen. Zudem ist dieses Angebot eine wichtige Vorstufe vor einem Gang in ein Frauenhaus, die auch nur bedingt Kapazitäten haben, und ein wichtiger Baustein in Sachen Integration. Immerhin haben 35 von den 62 beratenen Frauen einen Migrationshintergrund.
Finanzieller Rahmen der Förderung
Für das Startjahr 2016 haben die Landkreise in der Region 10
sowie die Stadt Ingolstadt jeweils 770,- € Förderung geleistet. Der
Caritasverband beantragt nach Auswertung der Inanspruchnahme des bisherigen
Beratungsangebotes mit Unterstützung durch die Polizeiinspektionen im Landkreis
Pfaffenhofen und des Polizeipräsidiums Oberbayern - Nord eine möglichst
dauerhafte, jährliche Förderung durch die Kommunen ab 2019.
Die jährlichen Gesamtkosten für diese Beratungsstelle belaufen sich aktuell auf 36.575,- €. Davon trägt im Rahmen der staatlichen Förderung das Sozialministerium rd. 50 %. Die staatliche Förderung setzt voraus, dass beteiligte Kommunen jeweils mindestens 10 % der Kosten übernehmen. Die Landkreise der Region 10 und die Stadt Ingolstadt sollen somit insgesamt 40 % tragen und 10 % würde die Caritas selbst übernehmen. Das bedeutet für den Landkreis Pfaffenhofen eine jährliche Belastung von aktuell knapp 3.660,- €.
Die kommunale Abstimmung hat ergeben, dass alle Kommunen der Region 10 einem Vertrag mit dauerhafter Förderung vorbehaltlich der erforderlichen Gremienbeschlüsse zustimmen.
Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2018 vorberatend zustimmend Kenntnis genommen und eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreisausschuss empfohlen.
Wesentlicher Vertragsinhalt
- Vertragsparteien sind der Caritasverband für
die Diözese Eichstätt e.V. und die Stadt Ingolstadt sowie die Landkreise
Eichstätt, Pfaffenhofen a.d.Ilm und
Neuburg-Schrobenhausen.
- Zweck ist der Betrieb einer
Interventionsstelle mit der vorstehend beschriebenen proaktiven
Beratungsarbeit.
- Der Caritasverband besetzt die
Beratungsstelle mit einer sozialpädagogischen Fachkraft im Umfang von 17
Wochenstunden.
- Beraten werden betroffene Frauen aus dem
Gebiet der vertragschließenden Kommunen.
- Die Kommunen tragen die nach Abzug des
staatlichen Zuschusses und des 10%igen Eigenanteils des Caritasverbandes
verbleibenden Personal- und Sachkosten. Der Staatszuschuss beträgt maximal
80% der tatsächlich anfallenden Personal- und Sachkosten.
- Die Kommunen erhalten bis zum 31. März des
Folgejahres einen Verwendungsnachweis über die angefallenen Sach- und
Personalkosten.
- Der Vertrag soll ab 01.01.2019 in Kraft
treten, auf unbestimmte Zeit laufen und kann mit einer Frist von drei
Monaten zum Kalenderjahresende gekündigt werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss stimmt dem Abschluss einer neuen Vereinbarung über die Aufgaben
und Kostenaufteilung des Frauenhauses Ingolstadt zwischen dem Caritasverband für die Diözese
Eichstätt e.V. und den Landkreisen Eichstätt und Pfaffenhofen / Ilm sowie der Stadt
Ingolstadt unter den im Vortrag genannten Konditionen zu.
Beschluss:
Der
Kreisausschuss stimmt dem Abschluss einer neuen Vereinbarung über die Aufgaben
und die Finanzierung der Beratungs- und Präventionsstelle für Frauen, die von
häuslicher Gewalt betroffen sind, zwischen dem Caritasverband für die Diözese
Eichstätt e.V. und den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und
Pfaffenhofen / Ilm sowie der Stadt Ingolstadt unter den im Vortrag genannten
Konditionen zu.
Anwesend: 13
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0