Sachverhalt/Begründung

 

Ausgangslage
Der Caritasverband Eichstätt betreibt mit staatlicher Förderung eine Beratungs- und Präventionsstelle für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Mit häuslicher Gewalt ist hier die individuelle Gewalt von Männern gegen Frauen gemeint, die in einer Partnerschaft leben. Der Begriff häusliche Gewalt umfasst alle Formen der physischen, sexualisierten, psychischen, sozio-ökonomischen und emotionalen Gewalt.

 

Einsätze bei häuslicher Gewalt gehören zum Alltag der Polizeiarbeit. Die Polizeidienststellen sind mit der Interventionsstelle in Kontakt. Diese geht auf die betroffenen Frauen zu, um ihnen den Zugang zu den Hilfsangeboten zu erleichtern und über weitere mögliche Schritte zu informieren (proaktive Beratung). Die überwiegende Mehrheit der beratenen Klientinnen können an mindestens eine oder mehrere andere Hilfeeinrichtungen verwiesen werden. Auch Kinder und Jugendliche, die in den von häuslicher Gewalt betroffenen Haushalten leben, werden in die Beratung mit eingebunden und berücksichtigt.

 

Im Jahr 2017 wurden von der im Aufbau befindlichen Beratungsstelle insgesamt 76 Frauen beraten. Von den Polizeiinspektionen der Region 10 erhielt die Interventionsstelle 68 Meldungen über Fälle von häuslicher Gewalt, davon stammen 17 von den Polizeiinspektionen aus dem Landkreis Pfaffenhofen. Davon konnten 65 Frauen erreicht werden und 62 hatten Interesse an einer Beratung. Der Präsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord befürwortet die Beibehaltung dieser Beratungsstelle ebenso wie die örtlichen Polizeidienststellen. Zudem ist dieses Angebot eine wichtige Vorstufe vor einem Gang in ein Frauenhaus, die auch nur bedingt Kapazitäten haben, und ein wichtiger Baustein in Sachen Integration. Immerhin haben 35 von den 62 beratenen Frauen einen Migrationshintergrund. 

 

Finanzieller Rahmen der Förderung

Für das Startjahr 2016 haben die Landkreise in der Region 10 sowie die Stadt Ingolstadt jeweils 770,- € Förderung geleistet. Der Caritasverband beantragt nach Auswertung der Inanspruchnahme des bisherigen Beratungsangebotes mit Unterstützung durch die Polizeiinspektionen im Landkreis Pfaffenhofen und des Polizeipräsidiums Oberbayern - Nord eine möglichst dauerhafte, jährliche Förderung durch die Kommunen ab 2019. 

Die jährlichen Gesamtkosten für diese Beratungsstelle belaufen sich aktuell auf 36.575,- €. Davon trägt im Rahmen der staatlichen Förderung das Sozialministerium rd. 50 %. Die staatliche Förderung setzt voraus, dass beteiligte Kommunen jeweils mindestens 10 % der Kosten übernehmen. Die Landkreise der Region 10 und die Stadt Ingolstadt sollen somit insgesamt 40 % tragen und 10 % würde die Caritas selbst übernehmen. Das bedeutet für den Landkreis Pfaffenhofen eine jährliche Belastung von aktuell knapp 3.660,- €.

 

Die kommunale Abstimmung hat ergeben, dass alle Kommunen der Region 10 einem Vertrag mit dauerhafter Förderung vorbehaltlich der erforderlichen Gremienbeschlüsse zustimmen.

 

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2018 vorberatend zustimmend Kenntnis genommen und eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreisausschuss empfohlen.

 

Wesentlicher Vertragsinhalt

  • Vertragsparteien sind der Caritasverband für die Diözese Eichstätt e.V. und die Stadt Ingolstadt sowie die Landkreise Eichstätt, Pfaffenhofen a.d.Ilm und Neuburg-Schrobenhausen.
  • Zweck ist der Betrieb einer Interventionsstelle mit der vorstehend beschriebenen proaktiven Beratungsarbeit.
  • Der Caritasverband besetzt die Beratungsstelle mit einer sozialpädagogischen Fachkraft im Umfang von 17 Wochenstunden.
  • Beraten werden betroffene Frauen aus dem Gebiet der vertragschließenden Kommunen.
  • Die Kommunen tragen die nach Abzug des staatlichen Zuschusses und des 10%igen Eigenanteils des Caritasverbandes verbleibenden Personal- und Sachkosten. Der Staatszuschuss beträgt maximal 80% der tatsächlich anfallenden Personal- und Sachkosten.
  • Die Kommunen erhalten bis zum 31. März des Folgejahres einen Verwendungsnachweis über die angefallenen Sach- und Personalkosten.
  • Der Vertrag soll ab 01.01.2019 in Kraft treten, auf unbestimmte Zeit laufen und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Kalenderjahresende gekündigt werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss stimmt dem Abschluss einer neuen Vereinbarung über die Aufgaben und Kostenaufteilung des Frauenhauses Ingolstadt  zwischen dem Caritasverband für die Diözese Eichstätt e.V. und den Landkreisen Eichstätt und Pfaffenhofen / Ilm sowie der Stadt Ingolstadt unter den im Vortrag genannten Konditionen zu.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmt dem Abschluss einer neuen Vereinbarung über die Aufgaben und die Finanzierung der Beratungs- und Präventionsstelle für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, zwischen dem Caritasverband für die Diözese Eichstätt e.V. und den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen / Ilm sowie der Stadt Ingolstadt unter den im Vortrag genannten Konditionen zu.

 

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13

Nein-Stimmen:                              0