Sitzung: 17.12.2018 Kreistag
Vorlage: 2018/3105
Sachverhalt/Begründung
Das Wirtschaftsjahr 2017 schließt im Gesamtbetrieb mit einem Verlust in Höhe von 115.107,51 € (hoheitlich – 164.260,55 €, gewerblich 49.153,04 €) ab. Eine Differenzierung zwischen Jahresgewinn gewerblicher Bereich und Jahresgewinn hoheitlicher Bereich ist nicht im Sinne des § 25 Abs. 3 EBV, da es für den Eigenbetrieb nur ein gesamtes Ergebnis gem. § 8 EBV geben kann.
Erfolgsvergleich Gesamtbetrieb Jahre 2016 bis 2017 |
2016 |
2017 |
Materialaufwand |
T€ |
T€ |
7.432 |
7.512 |
|
Personalaufwand |
813 |
925 |
Abschreibungen |
555 |
611 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
447 |
468 |
Betriebliche Aufwendungen |
9.247 |
9.516 |
Hausmüllgebühren |
6.885 |
7.045 |
Auflösung |
493 |
222 |
Gebührenüberdeckung |
|
|
Erlöse aus Wertstoffen (DSD) |
732 |
756 |
Sonstige Umsatzerlöse |
1.261 |
1.531 |
Sonstige betriebliche Erträge |
9 |
20 |
Betriebserträge |
9.380 |
9.574 |
Betriebsergebnis |
133 |
58 |
Zinsergebnis |
- 97 |
- 173 |
Jahresergebnis |
36 |
- 115 |
Aufwendungen:
Der Materialaufwand stieg um 80 T€ auf 7.512 T€ an.
Der Personalaufwand erhöhte sich um 112 T€ auf 925 T€. Ursache hierfür ist die im Vergleich zum Vorjahr höhere Zuführung zur Pensionsrückstellung (Steigerung 96 T€) auf Grund der veränderten Bewertungsgrundlagen durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkredite und zur Änderung der handelsrechtlichen Vorschriften im Vorjahr (Verwendung 10-Jahres-Durschnittszinssatz).
Die Aufwendungen für Abschreibungen erhöhten sich investitionsbedingt um 56 T€ auf 611 T€.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen nach einem Anstieg um 21 T€ bei 468 T€.
Erträge:
Die Abfallbeseitigungsgebühren stiegen um 160 T€ auf 7.045 T€ an.
Aus den Rückstellungen aus Gebührenüberdeckung wurde im Jahre 2017 per Saldo ein Betrag i.H.v. 222 T€ entnommen.
Die Erlöse von den dualen Systemen stiegen um 24 T€, sowie die sonstigen Umsatzerlöse um 270 T€.
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um 11 T€ auf 20 T€.
Die Betriebserträge stiegen somit im Vergleich zum Vorjahr um 194 T€ auf 9.574 T€.
Daraus ergibt sich ein vorläufiges Betriebsergebnis von 58 T€.
Hinzu kommt das Zinsergebnis i.H.v. -173 T€. Dieses setzt sich zusammen aus Zinserträgen i.H.v. 29 T€ und Zinsaufwendungen i.H.v. 202 T€. Die Zinsaufwendungen resultieren aus der Aufzinsung der Pensions- und Beihilferückstellungen (52 T€) sowie der Aufzinsung der Zuführung der Gebührenüberdeckung i.H.v. 150 T€. Die Zinserträge resultieren überwiegend aus dem Zinsertrag Gebührenüberdeckung (28 T€) und aus der Anlage vorübergehend nicht benötigter liquider Mittel (1 T€).
Daraus errechnet sich ein Jahresverlust für den Gesamtbetrieb i.H.v. -115 T€.
Zusammenfassung:
Im Lagebericht geht die Werkleitung auf die geplanten Investitionen ein und beschreibt die erwartete Umsatzentwicklung, sowie die Chancen und Risiken, die sich insbesondere dann im gewerblichen
Bereich ergeben könnten, wenn die dualen Systeme die Sammeleinrichtungen des AWP nicht
mehr für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen
mitbenutzen würden. Dies würde das Ergebnis
des gewerblichen Bereiches
um ca. 634 T€ verschlechtern. Kostenrisiken im hoheitlichen Bereich bestehen dagegen grundsätzlich nicht, da der AWP Kostensteigerungen
über entsprechende Gebührenkalkulationen bewältigen könnte.
Die Beurteilung der Lage des AWP, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der künftigen Entwicklung des Unternehmens, sind plausibel
und folgerichtig abgeleitet.
Die Lagebeurteilung der Werkleitung
ist dem
Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
Das Kreisrechnungsprüfungsamt empfiehlt, den Jahresabschluss 2017 des Abfallwirtschaftsbetriebes – nach Behandlung und Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss als Prüforgan – durch den Kreistag nach Art. 88 Abs. 3 LkrO in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung beschließen zu lassen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) führte zu keinen Beanstandungen.
Im Prüfungsbericht vom 24.07.2018 erteilte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband für den Jahresabschluss 2017 und für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:
1. Für das Wirtschaftsjahr 2017
den Jahresverlust i.H.v. 115.107,51 € auf neue Rechnung vorzutragen.
2. Den Jahresabschluss 2017 des AWP nach Art. 88 Abs. 3 LkrO und § 4 Abs. 1 Ziff.7
der
Betriebssatzung festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.
Beschlussvorschlag:
Beschluss: