Sitzung: 17.12.2018 Kreistag
Vorlage: 2018/3075
Sachverhalt/Begründung
Nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung hat der Kreistag diese bis zum 30.06. des übernächsten Jahres festzustellen und auch über die Entlastung zu beschließen.
Im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 23.10.2018 wurde die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 vorgenommen. Dabei wurde der Bericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes zu Grunde gelegt. Weitere Prüfungshandlungen, insbesondere Einzelprüfungen, wurden nicht vorgenommen. Der Feststellung und der Entlastung durch den Kreistag steht somit nichts entgegen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Feststellung und Entlastung der örtlich geprüften Jahresrechnung 2017 durch den Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf
Empfehlung des Kreisausschusses:
a) Feststellung
der Jahresrechnung 2017:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2017 stellt
der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den
Sollausgaben mit jeweils 125.664.265,91 € fest.
b) Entlastung
der Jahresrechnung 2017:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2017 erteilt
der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt auf
Empfehlung des Kreisausschusses:
a) Feststellung
der Jahresrechnung 2017:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2017 stellt
der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in
Solleinnahmen und in den Sollausgaben mit jeweils 125.664.265,91 € fest.
b) Entlastung
der Jahresrechnung 2017:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2017 erteilt
der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die
Entlastung.