Sitzung: 12.11.2018 Sozialausschuss
Vorlage: 2018/3063
Sachverhalt/Begründung
Ausgangslage
Der
Caritasverband Eichstätt betreibt mit staatlicher Förderung eine Beratungs- und
Präventionsstelle für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Mit
häuslicher Gewalt ist hier die individuelle Gewalt von Männern gegen Frauen
gemeint, die in einer Partnerschaft leben. Der Begriff häusliche Gewalt umfasst
alle Formen der physischen, sexualisierten, psychischen, sozio-ökonomischen und
emotionalen Gewalt.
Einsätze
bei häuslicher Gewalt gehören zum Alltag der Polizeiarbeit. Die
Interventionsstelle geht auf die betroffenen Frauen zu, um ihnen den Zugang zu
den Hilfsangeboten zu erleichtern und über weitere mögliche Schritte zu
informieren (proaktive Beratung). Die überwiegende Mehrheit der beratenen
Klientinnen können an mindestens eine oder mehrere andere Hilfeeinrichtungen
verwiesen werden. Auch Kinder und Jugendliche, die in den von häuslicher Gewalt
betroffenen Haushalten leben, werden in die Beratung mit eingebunden und
berücksichtigt.
Im
Jahr 2017 wurden von der im Aufbau befindlichen Beratungsstelle insgesamt 76
Frauen beraten. Von den Polizeiinspektionen der Region 10 erhielt die Interventionsstelle
68 Meldungen über Fälle von häuslicher Gewalt, davon stammen 17 von den
Polizeiinspektionen aus dem Landkreis Pfaffenhofen. Davon konnten 65 Frauen
erreicht werden und 62 hatten Interesse an einer Beratung. Der Präsident des
Polizeipräsidiums Oberbayern Nord befürwortet die Beibehaltung dieser Beratungsstelle
ebenso wie die örtlichen Polizeidienststellen. Zudem ist dieses Angebot eine
wichtige Vorstufe vor einem Gang in ein Frauenhaus, die auch nur bedingt
Kapazitäten haben, und ein wichtiger Baustein in Sachen Integration. Immerhin
haben 35 von den 62 beratenen Frauen einen Migrationshintergrund.
Finanzieller Rahmen der
Förderung
Für
das Startjahr 2016 haben die Landkreise in der Region 10 sowie die Stadt
Ingolstadt jeweils 770,- € Förderung geleistet. Der Caritasverband beantragt
nach Auswertung der Inanspruchnahme des bisherigen Beratungsangebotes mit
Unterstützung durch die Polizeiinspektionen im Landkreis Pfaffenhofen und des
Polizeipräsidiums Oberbayern - Nord eine möglichst dauerhafte, jährliche Förderung
durch die Kommunen ab 2019.
Die
jährlichen Gesamtkosten für diese Beratungsstelle belaufen sich aktuell auf
36.575,- €. Davon trägt im Rahmen der staatlichen Förderung das
Sozialministerium rd. 50 %. Die Landkreise der Region 10 und die Stadt
Ingolstadt sollen nach Vorstellung der Caritas 40 % tragen und 10 % würde
die Caritas selbst übernehmen. Das bedeutet für den Landkreis eine jährliche
Belastung von aktuell knapp 3.660,- €.
Die
kommunale Abstimmung hat ergeben, dass alle Kommunen der Region 10 einem
Vertrag mit dauerhafter Förderung vorbehaltlich der erforderlichen
Gremienbeschlüsse zustimmen. Eine jährliche Kündigungsmöglichkeit soll
vereinbart werden.
Wesentlicher Vertragsinhalt
·
Vertragsparteien
sind der Caritasverband für die Diözese Eichstätt e.V. und die Stadt Ingolstadt
sowie die Landkreise Eichstätt, Pfaffenhofen a.d. Ilm und
Neuburg-Schrobenhausen.
·
Zweck
ist der Betrieb einer Interventionsstelle mit der vorstehend beschriebenen
proaktiven Beratungsarbeit.
·
Der
Caritasverband besetzt die Beratungsstelle mit einer sozialpädagogischen
Fachkraft im Umfang von 17 Wochenstunden.
·
Beraten
werden betroffene Frauen aus dem Gebiet der vertragschließenden Kommunen.
·
Die
Kommunen tragen die nach Abzug des staatlichen Zuschusses und des 10%igen
Eigenanteils des Caritasverbandes verbleibenden Personal- und Sachkosten. Der
Staatszuschuss beträgt maximal 80% der tatsächlich anfallenden Personal- und
Sachkosten.
·
Die
Kommunen erhalten bis zum 31. März des Folgejahres einen Verwendungsnachweis
über die angefallenen Sach- und Personalkosten.
·
Der
Vertrag soll ab 01.01.2019 in Kraft treten, auf unbestimmte Zeit laufen und
kann mit einer Frist von drei Monaten zum Kalenderjahresende gekündigt werden.
Wortprotokoll:
Herr Martin Pirthauer ergänzt, dass die Diakonie in
Ingolstadt ebenfalls eine Zufluchtsstelle für Frauen hat.
Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss nimmt zustimmend Kenntnis und empfiehlt eine entsprechende
Beschlussfassung durch den Kreisausschuss.
Beschluss:
Der
Sozialausschuss nimmt zustimmend Kenntnis und empfiehlt eine entsprechende
Beschlussfassung durch den Kreisausschuss.
Anwesend: 12
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0