Sachverhalt/Begründung

Siehe Powerpoint-Präsentation

 

 

Wortprotokoll:

 

Wesentliche Punkte in der Diskussion stellen die Wohnraumknappheit und das Mietniveau im Landkreis dar. Der soziale Wohnungsbau und die gemeindlichen Einheimischenmodelle werden besprochen. Die Frage des Ausschussmitgliedes Herrn Paul Weber, ob sich die Mietobergrenzen im Rahmen der Sozialhilfe- und Jobcenterleistungen erhöht haben, wird hiermit verneint. Im Anhang ist die seit 01.05.2017 gültige Gesamttabelle beigefügt. Bis auf das Stadtgebiet Pfaffenhofen, wofür ein eigenständiges Gutachten vorliegt, basieren diese Mietobergrenzen anhand gefestigter Rechtsprechung auf den Werten des Wohngeldgesetzes mit einem Aufschlag von 10%. 

 

Die Frage des Ausschussmitgliedes Herrn Reinhard Haiplik, ob noch pensionierte Polizisten Kontrollen und Hausbesuche zur Vermeidung von Sozialleistungsmissbrauch durchführen, wird verneint. Nach der Trennung der Leistungen und Einführung von „Hartz IV“ im Jahr 2005 in Jobcenter- und Sozialhilfeleistungen sind die Empfänger rein im Bereich des Landratsamtes deutlich weniger geworden. Zudem prüft das örtliche Sozialamt jährlich diverse Unterlagen im Rahmen der Weiterbewilligung von Leistungen und führt im Verdachtsfall selber Hausbesuche durch. Dadurch werden Missbrauchsfälle weitgehend vermieden; im Einzelfall wurden aber auch schon Strafanzeigen gestellt. Je nach Sachlage und Leistungshöhe werden die Verfahren „Mangels öffentlichem Interesse“ eingestellt oder Strafbefehle erteilt.

 

Das Thema „Pflegestützpunkt“ wird die nächste Zeit intensiv weiter verfolgt und mit allen erforderlichen Akteuren Gespräche geführt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss nimmt Kenntnis.

 


Informationsvorlage:

Der Sozialausschuss nimmt Kenntnis.