Gem. § 26 Abs. 3 AVBayKiBiG werden mehrere nicht zusammenhängende gebuchte Kurzzeit- und Ferienbuchungen für das ganze Jahr zusammengezählt.

 

Eine Refinanzierung durch den Freistaat Bayern und durch die Wohnsitzgemeinde des Kindes erfolgt bei:

 

insgesamt 15 Tage Kurzzeit- oder Ferienbuchung (z. B. Krankheit der Betreuungsperson oder kurzzeitige Stundenerhöhung der Betreuungszeiten) im Jahr in Höhe der Fördersumme eines Monats,

insgesamt 30 Tage Kurzzeit- oder Ferienbuchung im Jahr in Höhe der Fördersumme zweier Monate,

insgesamt 45 Tage Kurzzeit- oder Ferienbuchung im Jahr in Höhe der Fördersumme dreier Monate.

 

Bei einer Buchung unter bzw. zwischen den zuvor genannten Zeiträumen ist keine volle Refinanzierung möglich. In diesen Fällen wären die Tagesmütter/ - väter gezwungen für die einzelnen Tage privatrechtlich mit den Eltern abzurechnen

 

Um eine familienfreundliche Handhabung im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm gewährleisten zu können und um unsere engagierten Tagesmütter- und väter im Landkreis zu unterstützen, ist beabsichtigt, eine tagegenaue Finanzierung der Kurzzeit- und Ferienbuchungen durchzuführen.

Die nicht refinanzierbaren Tage durch den Freistaat Bayern werden vom Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm übernommen.

 

Herr Ruppert erklärt die Finanzierung noch einmal anhand eines Beispiels. Die Änderung soll bewirken, dass es nicht unnötig für die Tagesmütter/ -väter und den Eltern kompliziert wird.

 

Herr Landrat Wolf weist darauf hin, dass mit der Refinanzierung privatrechtliche Verträge mit den Eltern verhindert werden.

 

Von Seiten des Jugendhilfeausschusses bestehen keine weiteren Fragen und Anmerkungen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Finanzierung der Kurzzeit- und Ferienbuchung durch den Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm zu.

 

 


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Finanzierung der Kurzzeit- und Ferienbuchung durch den Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm zu.

 

 


Anwesend:                                     9

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                  9

Nein-Stimmen:                              0