Sachverhalt/Begründung

Letztmals wurde in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 25.07.2018 erläutert, dass die Stadt Pfaffenhofen eine Variante als Basis für die weiteren Planungen herangezogen hat, die eine wesentlich kleinere Saunaanlage beinhaltet, sowie den gesamten Stellplatzbedarf auf oberirdischen Stellplätzen nachweist. Es wird weder eine Tiefgarage noch ein Parkhaus errichtet.

 

Diese Hallenbadvariante „Solo-Plus“ wurde nunmehr endgültig am 11.10.2018 zusammen mit einer qualifizierten Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme in Höhe von rd. 21.918.000 € brutto vom Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen beschlossen. Diese qualifizierte Kostenberechnung vom 03.10.2018 bildet die Grundlage für die Festlegung eines prozentualen Verteilungsschlüssels für die Investitionskosten, der bis zum Abschluss der Baumaßnahme als Berechnungsgrundlage der Kostenaufteilung zwischen der Stadt Pfaffenhofen und dem Landkreis Pfaffenhofen herangezogen wird. Diese Vorgehensweise wurde in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 13.12.2017 einstimmig beschlossen. Der beglaubigte Auszug aus der Niederschrift ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Ebenso ist die Vorlage 294/2018 an den Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen zur Sitzung vom 11.10.2018 als Anlage beigefügt.

 

Um den Kostenschlüssel zwischen Stadt und Landkreis nach den Bruttoherstellungskosten festzulegen, wurde von der Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Kreiskämmerei folgender Modus gewählt:

 

1.    Zunächst wurden vom Städtischen Bauamt die Gesamtherstellungskosten für die Variante „Solo-Plus“ mit 21.918.107 € brutto ermittelt.

 

2.    Die fiktiven Herstellungskosten für eine Dreifachübungsstätte für den schulischen Bedarf wurde anhand der Bruttogeschossfläche eines vergleichbaren Hallenbades mit 15.390.289 € brutto errechnet.

 

3.    Von der Stadtkämmerei – Sachgebiet 2.2 Steuerstelle – wurden diese fiktiven Baukosten, die auch die Ausgaben für die Errichtung von 101 Stellplätzen enthalten, um 83 Stellplätze bereinigt. Somit bleiben Baukosten für 18 Stellplätze übrig, von denen der Landkreis Kosten für 9 Stellplätze übernimmt. Auch wurde eine Berechnung hinsichtlich des Vorsteuerabzuges vorgenommen, um die Nettokosten für Stadt- und Landkreis zu ermitteln.

 

Für diese Berechnungsschritte sind die entsprechenden drei Datenblätter als Anlage beigefügt.

 

Als Ergebnis errechnen sich Bruttoherstellungskosten für ein fiktives Schulschwimmbad in Höhe von 14.890.119 €, die zwischen Stadt und Landkreis Pfaffenhofen mit 7.445.059,50 € zur Hälfte aufgeteilt werden. Im Verhältnis zu den Gesamtherstellungskosten für das Sport- und Familienbad „Solo-Plus“ mit 21.918.107 € ergibt sich für den Landkreis Pfaffenhofen somit ein prozentualer Beteiligungsschlüssel von 34 %. Die Stadt Pfaffenhofen übernimmt 66 % der Gesamtkosten für den Neubau des Hallenbades.

 

Der aktuelle Planungsentwurf wird von den zuständigen Badplanern bzw. von Mitarbeitern des Städtischen Bauamtes erläutert.

 

Mit der Baumaßnahme soll im 2. Quartal 2019 begonnen werden. Nach dem aktuellen Terminplan erfolgt die Fertigstellung im Frühjahr 2021.

 

Die Nettokosten für den Landkreis werden sich nach Abzug der Vorsteuern auf rd. 6.539.564 € belaufen. Abzüglich einer voraussichtlichen Förderung durch die Regierung von Oberbayern mit ca. 1,0 Mio. € wird der Landkreis rd. 5,5 Mio. € aufwenden, um den Bedarf für die Schülerinnen und Schüler seiner weiterführenden Schulen am Standort Pfaffenhofen abzudecken.

 

Sollten sich aufgrund der aktuellen Baupreisdynamik während der Bauphase Preissteigerungen ergeben, ist aufgrund der dargestellten Regelung auch der Landkreis Pfaffenhofen an diesen Erhöhungen mit 34 % beteiligt.

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem vorgenannten prozentualen Kostenverteilungsschlüssel zuzustimmen und den entsprechenden Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberbayern einzureichen. Zu gegebener Zeit ist auch eine Entscheidung über die Höhe des prozentualen Anteils des Landkreises Pfaffenhofen an den Betriebskosten zu treffen. Darüber hinaus ist der zwischen Stadt und Landkreis noch abzuschließenden Kostentragungsvereinbarung als Anlage eine Baubeschreibung mit Kostenberechnung beizufügen, um Abweichungen von festgelegten Baustandards zu bewerten.

 


Beschlussvorschlag:

1.    Der Landkreis Pfaffenhofen beteiligt sich an den Investitionskosten für den Neubau des Sport- und Familienbades der Stadt Pfaffenhofen mit der Variante „Solo-Plus“ mit einem prozentualen Kostenverteilungsschlüssel in Höhe von 34 %. Die Stadt Pfaffenhofen trägt entsprechend einen Kostenanteil in Höhe von 66 %.

2.    Nach der beigefügten qualifizierten Kostenberechnung vom 03.10.2018 werden die Bruttoherstellungskosten für die gesamte Maßnahme auf  21.918.107 € beziffert. Die fiktiven Herstellungskosten für eine Dreifachübungsstätte für den rein schulischen Bedarf werden mit 15.390.289 € brutto berechnet. Diese Kosten wurden noch um die Stellplatzaufwendungen bereinigt, so dass sich abschließend Ausgaben für ein fiktives Schulschwimmbad in Höhe von 14.890.119 € ergeben, die je zur Hälfte von Stadt und Landkreis getragen werden.

3.    Zwischen Stadt Pfaffenhofen und Landkreis Pfaffenhofen wird eine Kostentragungsvereinbarung geschlossen, der als Anlage eine Baubeschreibung mit Kostenberechnung beizufügen ist. Abweichungen von festgelegten Baustandards können somit bewertet werden.

 


Beschluss:

1.    Der Landkreis Pfaffenhofen beteiligt sich an den Investitionskosten für den Neubau des Sport- und Familienbades der Stadt Pfaffenhofen mit der Variante „Solo-Plus“ mit einem prozentualen Kostenverteilungsschlüssel in Höhe von 34 %. Die Stadt Pfaffenhofen trägt entsprechend einen Kostenanteil in Höhe von 66 %.

2.    Nach der beigefügten qualifizierten Kostenberechnung vom 03.10.2018 werden die Bruttoherstellungskosten für die gesamte Maßnahme auf  21.918.107 € beziffert. Die fiktiven Herstellungskosten für eine Dreifachübungsstätte für den rein schulischen Bedarf werden mit 15.390.289 € brutto berechnet. Diese Kosten wurden noch um die Stellplatzaufwendungen bereinigt, so dass sich abschließend Ausgaben für ein fiktives Schulschwimmbad in Höhe von 14.890.119 € ergeben, die je zur Hälfte von Stadt und Landkreis getragen werden.

3.    Zwischen Stadt Pfaffenhofen und Landkreis Pfaffenhofen wird eine Kostentragungsvereinbarung geschlossen, der als Anlage eine Baubeschreibung mit Kostenberechnung beizufügen ist. Abweichungen von festgelegten Baustandards können somit bewertet werden.

 


Anwesend:                                   15

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                15

Nein-Stimmen:                              0