Sachverhalt/Begründung

 

Die Klinikallianz Mittelbayern GmbH (KAM) wurde Ende 2012 von den beteiligten Landkreisen Eichstätt, Pfaffenhofen und Kelheim mit dem Ziel gegründet, ihre Krankenhäuser durch ein gemeinsames Management zu stärken. Dazu sollten u.a. Synergieeffekte aus Größen- und Steuervorteilen genutzt werden. Am Ende des Kooperationsprozesses hätte eine Fusion der Betriebsgesellschaften stehen können.

Nach nunmehr fünfjährigem Bestand der Klinikallianz hat sich bei allen Beteiligten die Erkenntnis durchgesetzt, dass Aufwand und Ertrag der Klinikallianz in keinem ausgewogenem Verhältnis stehen. Die mit der Gründung angestrebten (Größen- und Finanz-) Vorteile erscheinen größtenteils nunmehr auch anderweitig erreichbar. Zudem ist aus heutiger Sicht ein Hinzutreten weiterer Gesellschafter oder die Fusion der Betriebsgesellschaften kein Thema.

 

Ferner werden viele der durch die Klinikallianz angestrebten Ziele auch von der Klinik-Kompetenz Bayern eG verfolgt, einer Genossenschaft aus 33 Klinikträgern mit 66 Kliniken (u.a. Eichstätt, Kösching, Pfaffenhofen, Mainburg). Ziele der Klinik-Kompetenz Bayern eG sind u.a.:

 

  • Verbesserung und Sicherung der flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Klinikversorgung in Bayern;
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Marktposition der einzelnen Einrichtungen;
  • Transfer von Know-how und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern.

 

Der Aufsichtsrat der Klinikallianz Mittelbayern hat sich durch die Geschäftsführung in seiner Sitzung am 17.11.2017 bereits einen Überblick über mögliche Zukunftsvarianten darstellen lassen.

 

Die drei Landräte der an der Klinikallianz beteiligten Landkreise sowie die Geschäftsführer der Betriebsgesellschaften und der Klinikallianz haben sich darauf verständigt, die Klinikallianz in eine Arbeitsgemeinschaft umzustrukturieren.

 

Der Aufsichtsrat der Ilmtalklinik GmbH hat sich in seiner Sitzung am 11.04.2018 einstimmig für eine Neustrukturierung und Fortsetzung der Kooperation mit dem Landkreis Eichstätt durch Bildung einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft unter Auflösung der Klinikallianz GmbH zum 31.12.2018 ausgesprochen. Der Aufsichtsrat empfiehlt den jeweiligen Kreistagen, dementsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

Die im „Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)“ geregelte Arbeitsgemeinschaft befasst sich nach der gesetzlichen Definition mit Angelegenheiten, welche die an ihr beteiligten Landkreise gemeinsam berühren. Sie dient insbesondere dazu, Planungen der Beteiligten und das Tätigwerden von Einrichtungen aufeinander abzustimmen und die gemeinsame wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung der Aufgaben in einem größeren nachbarlichen Gebiet sicherzustellen. Damit kann die Arbeitsgemeinschaft die Ziele der Klinikallianz weiterhin erfüllen.

 

Grundlage der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag der Landkreise; als Vertragspartner können auch die Krankenhausgesellschaften hinzutreten. Die einzelnen Gegenstände der Zusammenarbeit müssen dann in weiteren, eigenständigen Verträgen zwischen den Krankenhausgesellschaften geregelt werden.

 

Die Arbeitsgemeinschaft kann den Namen „Klinikallianz Mittelbayern“ führen und steht dem Zutritt weiterer Partner offen. Der Aufwand zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft ist verhältnismäßig gering, der Aufwand der Auflösung der Klinikallianz GmbH ist verhältnismäßig hoch. Über Organe oder Personal verfügt die Arbeitsgemeinschaft nicht. Die Mitarbeiter der Klinikallianz Mittelbayern GmbH werden von den Betriebsgesellschaften übernommen.

Die vom Landkreis eingezahlte Stammeinlage in Höhe von 255.000 € wird nach § 3 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages bei Auflösung zurückgezahlt.

 

Die Gesellschafterversammlung ist nach § 9 Abs. 4 Nr. 7 des KAM Gesellschaftsvertrags für die Auflösung der Gesellschaft zuständig. Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 der Satzung sind mind. ¾ des bei der Beschlussfassung vertretenen Stammkapitals erforderlich.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

Der Landkreis Pfaffenhofen stimmt der Restrukturierung/Auflösung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH und der Bildung einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (Art. 4 KommZG) zu.

 

Der Landrat des Landkreises Pfaffenhofen wird ermächtigt, entsprechende Beschlüsse in den Gesellschafterversammlungen der Klinikallianz Mittelbayern GmbH und der Ilmtalklinik GmbH zu fassen.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

Der Landkreis Pfaffenhofen stimmt der Restrukturierung/Auflösung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH und der Bildung einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (Art. 4 KommZG) zu.

 

Der Landrat des Landkreises Pfaffenhofen wird ermächtigt, entsprechende Beschlüsse in den Gesellschafterversammlungen der Klinikallianz Mittelbayern GmbH und der Ilmtalklinik GmbH zu fassen.

 

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13

Nein-Stimmen:                              0