Sachverhalt/Begründung

 

Bisher wird die Buslinie 25, 26 und N26 der INVG auf der Grundlage eines sogenannten Betreibervertrages nach den Wünschen und Vorstellungen der Stadt Vohburg durch die Stadtbus Ingolstadt bzw. ein verbundenes Unternehmen betrieben. Dabei werden diejenigen Fahrten, die sich nicht durch erwartete Fahrgeldeinnahmen oder Ersatzleistungen wirtschaftlich „rechnen“, wie sie insbesondere im Schülerverkehr durch den Freistaat Bayern geleistet werden, von der Stadt Vohburg hinzubestellt und bezahlt.

 

Diese Form der Betrauung ist durch eine Rechtsänderung im Vergaberecht spätestens ab dem 3.12.2019 nicht mehr möglich.

Die Linie muss dann in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren vergeben werden.

Zuständig ist dafür die Kreisverwaltungsbehörde, auf dessen Gebiet die Linie liegt. Liegt die Linie auf dem Gebiet mehrerer Kreisverwaltungsbehörden, so müssen sich diese einigen.

 

Die betreffende Linie liegt auf 3 verschiedenen Hoheitsgebieten, nämlich Ingolstadt, Eichstätt und Pfaffenhofen. Die Linie liegt überwiegend auf Eichstätter Flur, was auch zur logischen Zuständigkeit von Eichstätt als künftiger Vergabeträger führt.

Hierzu hat der Landkreis Pfaffenhofen auf Ebene des Zweckverbandes Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt (ZV-VGI) sich mit der Stadt Ingolstadt und dem Landkreis Eichstätt geeinigt, für die oben genannte Buslinie insgesamt die Aufgabenträgerschaft an den Landkreis Eichstätt abzugeben.

 

In der Folge vergibt der Landkreis Eichstätt die Linie 25, 26 und N26 und es müssen die Planvorstellungen der Stadt Vohburg (Beibehaltung des status quo) zur Vergabe mitgeteilt werden. Die Mitteilung erfolgt an das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm und wird von uns weitergeleitet.

 

Herr Schmid bittet, die Interessen der Stadt Vohburg zu vertreten.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Der Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm gibt die Aufgabenträgerschaft für die Buslinie 25, 26 und N26 der INVG an den Landkreis Eichstätt ab. Eine entsprechende „delegierende Zweckvereinbarung“ ist auszufertigen.

 

 

 

 


Herr Russer verlässt die Sitzung vorübergehend um 15:54 Uhr.

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Der Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm gibt die Aufgabenträgerschaft für die Buslinie 25, 26 und N26 der INVG an den Landkreis Eichstätt ab. Eine entsprechende „delegierende Zweckvereinbarung“ ist auszufertigen.

 

 

 

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12

Nein-Stimmen:                              0