Sitzung: 16.04.2018 Kreisausschuss
Vorlage: 2018/2844
Sachverhalt/Begründung
Die Gemeinden des Landkreises
Pfaffenhofen a.d. Ilm haben dem Amtsgericht
Pfaffenhofen insgesamt 50 Personen für das Amt als Schöffen vorzuschlagen.
Aus diesen Vorschlägen wählt ein
beim Amtsgericht Pfaffenhofen zu bildender Ausschuss die Schöffen für eine
5-jährige Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023.
Die Zahl der zu wählenden
Schöffen gibt der zuständige Richter am Amtsgericht
dem Ausschuss vorher noch
bekannt.
Dieser Ausschuss besteht aus dem
Richter beim Amtsgericht Pfaffenhofen als Vorsitzenden, dem Landrat oder dem
von ihm beauftragten Bediensteten als Verwaltungsbeamten sowie sieben
Vertrauenspersonen als Beisitzer. Die Vertrauenspersonen werden aus den
Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks (entspricht
dem Gebiet des Landkreises Pfaffenhofen) vom Kreistag mit einer Mehrheit
von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte
der gesetzlichen Mitgliederzahl in geheimer Abstimmung auf die Dauer von fünf
Jahren gewählt.
Dem Ausschuss obliegt neben der
Schöffenwahl auch die Wahl der über das
Jugendamt vorzuschlagenden
Jugendschöffen.
Nach dem Stärkeverhältnis im Kreistag sind nach dem
Hare-Niemeyer-Verfahren hierzu vorzuschlagen:
CSU-Fraktion: 3 Vertrauenspersonen
SPD-Fraktion: 1 Vertrauensperson
FW-Fraktion: 1 Vertrauensperson
AUL-Fraktion: 1 Vertrauensperson
Bündnis 90 / Die GRÜNEN-Fraktion: 1 Vertrauensperson
Von den Fraktionsvorsitzenden wurden folgende Personen vorgeschlagen:
CSU-Fraktion:
- Heinrich Reinhard, Dorfstr. 11, 85298 Scheyern
- Wayand Ludwig, Eichenstr. 7, 85107 Baar-Ebenhausen
- Schnell Richard, Eichenweg 5, 85305 Jetzendorf
SPD-Fraktion:
- Rothmeier Franz, Kreuzstr. 2, 85126 Münchsmünster
FW-Fraktion:
- Hechinger Max, Weingarten 1a, 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm
AUL-Fraktion:
- Franken Michael, Neuburger Str. 19, 85084 Reichertshofen
Bündnis 90 / Die
GRÜNEN-Fraktion:
- Reim Wilhelm, Marsstr. 2, 85302 Gerolsbach
Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die von den Fraktionsvorsitzenden
vorgeschlagenen Personen zu Vertrauenspersonen für den Ausschuss beim
Amtsgericht zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom
01.01.2019 bis 31.12.2023 zu wählen.
Beschluss:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die von den Fraktionsvorsitzenden
vorgeschlagenen Personen zu Vertrauenspersonen für den Ausschuss beim
Amtsgericht zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom
01.01.2019 bis 31.12.2023 zu wählen.
Anwesend: 13
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0