Sitzung: 23.04.2018 Kreistag
Vorlage: 2018/2885
Sachverhalt/Begründung
Während
des Haushaltsjahres 2017 haben sich im Bereich des Verwaltungs- und
Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben. Ein Teil dieser
Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte gem. § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung
des Kreistages durch den Landrat genehmigt werden. Ein weiterer Teil der
Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €) fällt unter die Genehmigungspflicht des
Kreisausschusses (§ 31 i. V. m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages).
Der Rest der Haushaltsüberschreitungen ist gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des
Kreistages durch den Kreistag zu billigen.
Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:
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Genehmigung |
Genehmigung |
Haushalt |
durch
Kreisausschuss |
durch Kreistag |
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€ |
€ |
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Verwaltungshaushalt |
238.237,29 |
4.977.244,71 |
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Vermögenshaushalt |
99.644,92 |
4.798.650,76 |
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insgesamt |
337.882,21 |
9.775.895,47 |
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Durch
den Kreisausschuss sind bei zwei Deckungsringen und einer Haushaltsstelle im
Verwaltungshaushalt sowie bei zwei Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt über-
und außerplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.
Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu
genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2017 bei einer Haushaltsstelle im
Verwaltungshaushalt und bei zwei Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt
angefallen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von 9.775.895,47 € nachträglich die Genehmigung.
Beschluss:
Der
Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von 9.775.895,47 € nachträglich die Genehmigung.
Anwesend: 53
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 53
Nein-Stimmen: 0