Sachverhalt/Begründung

 

Während des Haushaltsjahres 2017 haben sich im Bereich des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben. Ein Teil dieser Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte gem. § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat genehmigt werden. Ein weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €) fällt unter die Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31 i. V. m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der Haushaltsüberschreitungen ist gemäß § 29     Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu billigen.

 

Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:

 

 

Genehmigung

Genehmigung

Haushalt

durch Kreisausschuss

durch Kreistag

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

238.237,29

4.977.244,71

 

 

 

Vermögenshaushalt

99.644,92

4.798.650,76

 

 

 

insgesamt

337.882,21

9.775.895,47

 

 

 

 

Durch den Kreisausschuss sind bei zwei Deckungsringen und einer Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt sowie bei zwei Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.

 

Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2017 bei einer Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt und bei zwei Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt angefallen.

 

Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von 9.775.895,47 € nachträglich die Genehmigung.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von 9.775.895,47 € nachträglich die Genehmigung.

 

 


Anwesend:                                   53

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                53

Nein-Stimmen:                              0