Sitzung: 11.04.2018 Werkausschuss Abfallwirtschaft
Vorlage: 2018/2846
Sachverhalt/Begründung
Gem. § 19 EBV und § 7 Abs. 5 Betriebssatzung
erstattet die Werkleitung halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und
Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich Bericht.
Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen
lässt sich am anschaulichsten durch Vergleich mit den entsprechenden
Vorjahreszahlen des Erfolgsplanes darstellen, wobei die Vergleichszahlen auf
denselben Zeitraum abzugrenzen sind, wie die berichtspflichtigen Zahlen des
laufenden Jahres.
Nicht sämtliche Erträge und Aufwendungen sind
darzulegen, sondern nur die Wesentlichen. Die Berichtspflicht beschränkt sich
dabei auf die Entwicklung der Umsatzerlöse, der Aufwendungen für Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe, der Personalaufwendungen sowie der Zinsen. Die Posten
können nach Menge und Wert beschrieben und mit den entsprechenden Vorjahres-
und Planzahlen verglichen werden. Erhebliche Abweichungen sind zu erläutern.
Die Abwicklung des Vermögensplanes beschränkt
sich auf die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die
Haushaltsplanung des AWP auswirken. Zu berichten wäre also, wenn
Gewinnabführungen, Konzessionsabgaben etc. oder Zuweisungen des Landkreises zur
Eigenkapitalaufstockung oder zum Verlustausgleich von den Planansätzen abweichen
würden.
Die Daten und Zahlen aus dieser
Berichtserfassung für das 2. Halbjahr 2017 basieren auf dem Abschluss für den
Monat Dezember 2017.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss nimmt den Halbjahresbericht 2017 zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss nimmt den Halbjahresbericht 2017 zur Kenntnis.