Dringliche Anordnung gem. § 6 Abs. 2 Betriebssatzung:

Der seit 2013 bestehende Vertrag mit MAD wurde bereits für die Jahre 2016, 2017 und 2018 unter Anwendung der Preisgleitklausel verlängert.

Folgende Verwertungserlöse wurden vereinbart:

2013 u. 2014             111,40 €

2015                          102,50 €

2016                          100,98 €

2017                          110,09 €

2018                          123,76 €

 

Mit Schreiben vom 15.03.2018 unterbreitete MAD dem AWP eine Erlösbeteiligung von 102,75 €/t. Aufgrund der instabilen Preisentwicklung auf dem Weltmarkt für Altpapier ist ein Verwertungserlös von 102,75 €/t als sehr positiv anzusehen. Der Vertrag wurde gem. dringlicher Anordnung vom 20.03.2018 durch Herrn Landrat Wolf um ein Jahr bis 31.12.2019 mit einem Verwertungserlös von 102,75 €/t verlängert.

 

Presseartikel Seniorenbeauftragter des Marktes Wolnzach:

Grundsätzliches Konzept ist es, häufig anfallende Abfallfraktionen ebenerdig anzuliefern (Grüngut).

Bei Neubauten von Wertstoffhöfen wird versucht, bei topographischer Eignung des von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Grundstückes, eine Rampenlösung zu realisieren. Derzeit wurde in 3 von 20 Wertstoffhöfen eine Rampenlösung umgesetzt.

Nachdem beim Wertstoffhof in Wolnzach die für eine nachträgliche Realisierung einer Rampenlösung benötigten Flächen nicht zur Verfügung stehen, besteht derzeit keine Erforderlichkeit zur Umgestaltung des Wertstoffhofes.

Im Bedarfsfall können Abfallbesitzer von schweren Abfällen jederzeit zu den Öffnungszeiten auch den Wertstoffhof in Rohrbach nutzen, der sich in zumutbarer Entfernung befindet und über eine Rampenlösung verfügt.

 

Forderung des KR Stockmaier über eine vorgezogene Gebührenneukalkulation:

Die derzeit gültige Gebührenkalkulation erstreckt sich für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2019. Eine Unterbrechung des gewählten Kalkulationszeitraums ist nur bei wesentlichen, nicht vorhersehbaren Umständen möglich. Nachdem diese derzeit im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm nicht vorliegen und auch kein schriftlicher Antrag dem AWP vorliegt, wird die Angelegenheit nicht weiter verfolgt.