Sachverhalt/Begründung

 

Wie bereits in der Kreisausschusssitzung am 09.10.2017 erläutert, zielen die drei gestellten Anträge zum einen auf die Errichtung eines Schülerheimes für die Berufsschule Pfaffenhofen ab, zum anderen sollen Wohnmöglichkeiten für Lehrlinge im gesamten Landkreis angeboten werden.

 

Insbesondere die Errichtung von Wohnheimen für Lehrlinge zieht die Frage nach sich, ob hier grundsätzlich eine Aufgabe des Landkreises vorliegt, die mit Mitteln aus der Kreisumlage erfüllt werden darf.

 

Dazu wurde ein Prüfungsauftrag an das Kreisrechnungsprüfungsamt erteilt. Der Prüfungsteilbericht Nr. 17/2018 vom 06.12.2017 erklärt unmissverständlich, dass die Errichtung und der Betrieb eines Schülerheims für die Berufsschule Pfaffenhofen zur Unterbringung auswärtiger Berufsschüler in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm fällt.

 

Dagegen liegt die Errichtung eines Wohnheims für Auszubildende im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus, auch in Form einer Beteiligung an einer Wohnungsbaugesellschaft, im Zuständigkeitsbereich der Städte und Gemeinden. Eine Errichtung eines Wohnheims für Auszubildende im Rahmen der indirekten Wirtschaftsförderung durch den Landkreis Pfaffenhofen wäre ebenfalls nicht zulässig, da hier zunächst die örtliche Zuständigkeit der Städte und Gemeinden des Landkreises gesehen wird. Der entsprechende Prüfungsbericht kann selbstverständlich Kreisrätinnen und Kreisräten überlassen werden.

 

Die Untersuchung der Möglichkeiten zur Errichtung von Wohnheimen für Lehrlinge wird aufgrund des Prüfungsteilberichts Nr. 17/2018 vom 06.12.2017 des Kreisrechnungsprüfungsamtes somit nicht weiter verfolgt.

 

Daher wird sich die Landkreisverwaltung verstärkt auf die Thematik der Errichtung eines Schülerheims für Fachsprengelschüler an der Berufsschule Pfaffenhofen konzentrieren (siehe auch beigefügte Übersicht). Wie in der Kreisausschusssitzung am 09.10.2017 bereits berichtet, würde ein Wohnheim mit rund 50 Plätzen nach Auffassung der Schulleitung der Berufsschule Pfaffenhofen den erforderlichen Bedarf abdecken. Hierbei geht es verstärkt um die Blockausbildung für Fluggerätemechaniker und Fluggeräteelektroniker an der Berufsschule Pfaffenhofen.

Falls Wohnheimplätze nicht mit Berufsschülern belegt werden könnten, sollten diese mit Lehrlingen aufgefüllt werden können. Dazu hat die Landkreisverwaltung vor kurzem Kontakt mit einem Investor aufgenommen, der am Standort Pfaffenhofen die Errichtung einer größeren Unterkunft plant. In einer der nächsten Sitzungen kann möglicherweise näheres zum Stand der Verhandlungen erläutert werden.

 


 

Der Kreisausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.

 


 

Der Kreisausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.