Sachverhalt/Begründung

 

Die SPD-Kreistagsfraktion hat den beigefügten Antrag vom 07.12.2017 an die Verwaltung herangetragen, um in einer der nächsten Kreistagssitzungen darüber zu beraten.

 

Insbesondere der Einsatz von Glyphosat führte in den vergangenen Wochen zu einer lebhaften Diskussion in den Medien. Dieses Pflanzenschutzmittel wurde aufgrund einer besonderen Genehmigung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg von der kreiseigenen Tiefbauverwaltung auf genau bezeichneten Flächen von einem speziell ausgebildeten Mitarbeiter gezielt und vereinzelt zum Einsatz gebracht. Die Genehmigung wurde am 13.04.2015 erlassen und hatte eine Gültigkeit bis zum 31.12.2017. Es durfte nur von einer Person mit einem besonderen Sachkundenachweis, der alle zwei Jahre im Rahmen einer Weiterbildung erneuert werden musste, eingesetzt werden. Der durchschnittliche Jahresverbrauch waren rd. 1,5 Liter.

 

Da der Landkreis ein Kreisstraßennetz mit rund 216 Kilometern zu betreuen hat, wurde ausschließlich bei gepflasterten Rinnen die Fuge zwischen Hochbordstein und Rinne bei Streckenkontrollen von dem befähigten Mitarbeiter mit einem Dochtstreichgerät behandelt. Ansonsten schädigt das Wurzelwerk des Unkrauts die entsprechenden Rinnen.

 

Nach Rücksprache mit der kreiseigenen Tiefbauverwaltung könnte künftig auf die chemische Bearbeitung des Unkrautes verzichtet werden und mit einem sogenannten Wildkrautbesen, der an einem Fahrzeug angebracht ist, eine Rinnenpflege im Bedarfsfall mechanisch erfolgen. Da im Haushalt 2018 auch eine Kehrmaschine für die Tiefbauverwaltung beantragt wird, kann auch dieses Gerät bei größeren mit Unkraut befallenen Flächen eingesetzt werden.

 

Insofern wäre es möglich, dass die kreiseigene Tiefbauverwaltung künftig auf den Einsatz von Glyphosat als Pflanzenschutzmittel verzichtet. Die geschätzten Mehrkosten für den Fahrzeugeinsatz belaufen sich auf ca. 7.000 € pro Jahr. Auch private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, werden künftig zu einem Verzicht vertraglich verpflichtet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

Die Landkreisverwaltung ist weiterhin gehalten, bei kreiseigenen Flächen auf den Pestizideinsatz weitest möglich zu verzichten und durch geeignete Maßnahmen sowie Informationsveranstaltungen und Beratungsgespräche die Biodiversität im Landkreis zu fördern. Zu den 5 Antragspunkten der SPD-Kreisfraktion werden Beschlüsse gemäß der Ziffern 1 bis 5 im Sachverhalt gefasst.

 


Herr Schmid spricht sich dafür aus, den SPD-Antrag bis zur Sitzung des Bayerischen Gemeindetages Kreisverband Pfaffenhofen im April zu vertagen. Der Antrag soll dann in der Aprilsitzung des Kreistages behandelt werden.

Die Mitglieder des Kreisausschusses sind mit der Vorgehensweise einverstanden.