Sachverhalt/Begründung

Die Ausschreibung für die Gerüstbauarbeiten erfolgte gemäß VOB/A im öffentlichen Vergabeverfahren.

Das Leistungsverzeichnis zu diesem Gewerk wurde 13 Firmen zugesandt.

Zur Submission am 12.12.2017 haben 11 Firmen ein prüfbares Angebot abgegeben.

 

Diese wurden vom Ingenieurbüro Eichenseher mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

1. Gerüstbau Westermaier GmbH, 85461 Bockhorn                                              44.900,24 €

2. BVA Oliver Bergmüller, 86633 Neuburg                                                  50.751,60 €

3. Söll Gerüstbau GmbH, 86356 Neusäß                                                    51.988,72 €

 

Das Angebot der Gerüstbau Westermaier GmbH ist schlüssig und stimmt mit den geforderten Leistungen überein.

In der Kostenberechnung sind für die Gerüstbauarbeiten 51.217,60 € vorgesehen.

Das Angebot der Gerüstbau Westermaier GmbH liegt um 6.317,36 € (12,3 %) darunter.

Es wird vorgeschlagen, der günstigstbietenden Gerüstbau Westermaier GmbH den Auftrag für die vorgenannte Leistung in Höhe von 44.900,24 € zu erteilen.

 

Wegen Einhaltung der Zuschlagsfrist sollte oben genannter Auftrag in Eilentscheidung des Landrats gem. Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Kreistages Pfaffenhofen vergeben werden. Die Eilentscheidung wird dem Bau- und Vergabeausschuss in seiner nächsten Sitzung bekanntgegeben.

 


Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.

 


 

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.

 


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