Sachverhalt/Begründung

In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 14.12.2016 wurde der Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Realschule Geisenfeld gefasst und die entsprechenden Fachplaner mit der Erstellung einer Vorplanung beauftragt. Das Ingenieurbüro Eichenseher wird dazu, anhand der beigefügten Präsentation, die Eckpunkte des erstellten Erläuterungsberichts zur Voruntersuchung aufzeigen.

 

Diese Daten bilden die Grundlage für die Durchführung eines erforderlichen Verfahrens nach der Vergabeordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen zur Findung der zu beauftragenden Architekten und Fachplaner.

 

Anhand der Unterlagen zeigt sich, dass bei der Staatlichen Realschule Geisenfeld die Möglichkeit einer Generalsanierung und Erweiterung besteht mit aktuell geschätzten Gesamtkosten auf Basis der Kostenrichtwerte mit Prognose für 2020 von rund 20,8 Mio. €. Als Alternativmöglichkeit bietet sich afu Grund des Geländeumgriffs die Errichtung eines Neubaus mit vorläufig geschätzten Gesamtkosten von rund 22,8 Mio. € an. In diesen Kosten sind die Aufwendungen für eine mögliche neue Dreifachsporthalle in Kooperation mit der Stadt Geisenfeld nicht enthalten.

 

Da angesichts der vorläufigen Kostenschätzung die Honorare für die zu beauftragenden Planungsleistungen über dem aktuellen Schwellenwert von 209.000 € netto liegen, ist es unabdingbar, eine europaweite Ausschreibung im Rahmen dieses Verfahrens vorzunehmen. Die Abwicklung soll im 1. Quartal 2018 erfolgen und von einem externen Büro betreut werden. Entsprechende Angebote werden demnächst eingeholt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt vom Konzept mit Kostenschätzungen für die Generalsanierung bzw. Neubau der Staatlichen Realschule Geisenfeld Kenntnis. Mit der Durchführung eines Verfahrens nach der Vergabeordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen besteht Einverständnis.

 


Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt vom Konzept mit Kostenschätzungen für die Generalsanierung bzw. Neubau der Staatlichen Realschule Geisenfeld Kenntnis. Mit der Durchführung eines Verfahrens nach der Vergabeordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen besteht Einverständnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung im Februar 2018 eine Untersuchung zu veranlassen, ob eine Neubaumaßnahme alleinig zweckmäßig wäre.


Anwesend:                                   14

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                14

Nein-Stimmen:                              0