Sachverhalt/Begründung

Das Wirtschaftsjahr 2016 schließt im Gesamtbetrieb mit einem Gewinn in Höhe von 36.401,39 € (hoheitlich – 36.798,68 €, gewerblich 73.200,07 €) ab. Eine Differenzierung zwischen Jahresgewinn gewerblicher Bereich und Jahresgewinn hoheitlicher Bereich ist nicht im Sinne des § 25 Abs. 3 EBV, da es für den Eigenbetrieb nur ein gesamtes Ergebnis gem. § 8 EBV geben kann.

 

Im hoheitlichen Bereich stiegen die Betriebserträge von 7,982 Mio. € auf 8,598 Mio. €. Gleichzeitig erhöhten sich auch die Aufwendungen von 8,023 Mio. € auf 8,546 Mio. €. Das Zinsergebnis verschlechterte sich von 119 T€ auf -89 T€ deutlich, so das Betriebsergebnis insgesamt von 77 T€ (im Vorjahr) auf -37 T€ einbricht.

Im gewerblichen Bereich verringerte sich der Jahresgewinn um rund 25 T€ auf 73 T€, da sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in gleicher Höhe verringerte Die Ertragslage des gewerblichen Bereichs des Abfallwirtschaftsbetriebs ist als ausreichend zu bezeichnen.

Die Erlöse aus Wertstoffen (Duale Systeme) blieben mit 732 T€ in etwa gleich, während

die Sonstigen Umsatzerlöse im Vergleich etwas abfielen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge fielen um 14 T€ auf nunmehr 9 T€.

Auf der Aufwandseite stieg der Materialaufwand um 1.289 T€ deutlich auf jetzt 7.432 T€

an. Hauptursache hierfür ist die im Vergleich zum Vorjahr auf Grund der Vorgaben des

BilRUG erfolgte Umgliederung von 825 T€ der sonstigen betrieblichen Aufwendungen hin zu den Materialaufwendungen. Lässt man diesen Effekt außer Acht, haben sich die Materialaufwendungen um 464 T€ erhöht, da sich die Preise für die Erfassung und den Transport von Abfällen im Berichtjahr erhöht haben.

Der Personalaufwand verringerte sich um 81 T€ auf 813 T€. Ursache hierfür ist die im Vergleich zum Vorjahr geringere Zuführung zur Pensionsrückstellung.

Die Aufwendungen für Abschreibungen erhöhten sich investitionsbedingt um 64 T€ auf

555 T€.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich durch die BilRUG Umgliederung um 775 T€ auf 447 T€.

Die Hausmüllgebühren reduzierten sich um 50 T€ auf 6.885 T€.

Aus den Rückstellungen aus Gebührenüberdeckung wurde im Jahre 2016 per Saldo ein Betrag i.H.v. 493 T€ entnommen.

Die Erlöse der Dualen Systeme blieben mit 732 T€ in etwa gleich, während die sonstigen Umsatzerlöse im Vergleich etwas abfielen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge fielen um 14 T€ auf nunmehr 9T€.

Daraus ergibt sich ein vorläufiges Betriebsergebnis von 133 T€.

Hinzu kommt das Zinsergebnis in Höhe von - 97 T€. Dieses setzt sich zusammen aus

Zinserträgen in Höhe von 1 T€ und Zinsaufwendungen in Höhe von 98 T€. Die Zinsaufwendungen resultieren aus der Aufzinsung der Pension- und Beihilferückstellungen (27 T€) sowie der Aufzinsung der Zuführung der Gebührenüberdeckung in Höhe von 71 T€. Die Zinserträge i. H. v. 862,27 € resultieren aus der Anlage vorübergehend nicht benötigter liquider Mittel.

Dadurch errechnet sich ein Jahresgewinn für den Gesamtbetrieb in Höhe von 36 T€.

 

Das Kreisrechnungsprüfungsamt empfiehlt, den Jahresabschluss 2016 des Abfallwirtschaftsbetriebes – nach Behandlung und Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss als Prüforgan – durch den Kreistag in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) führte zu keinen Beanstandungen.

Im Prüfungsbericht vom 22.09.2017 erteilte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband für den Jahresabschluss 2016 und für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 


Beschlussvorschlag:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:

1. Für das Wirtschaftsjahr 2016

      den Jahresgewinn i.H.v. 36.401,39 € zur Tilgung des Verlustvortrags zu verwenden.

2. Den Jahresabschluss 2016 des AWP nach Art. 88 Abs. 3 LkrO und § 4 Abs. 1 Ziff.7

      der Betriebssatzung festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.

 

 

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12

Nein-Stimmen:                              0