Sachverhalt/Begründung

Im Rahmen der Städtebauförderung wird die Ortsmitte des Marktes Manching neu gestaltet. In diese Umgestaltung der Bauabschnitte 03 und 04 der Ortsmitte werden auch Teilbereiche der Kreisstraße PAF 19 (Ingolstädter Straße, Abschnitt Grundstraße bis Autobahnbrücke) mit einbezogen.

 

Im Zuge des Ausbaus wird die Deckschicht der Kreisstraße PAF 19 auf Veranlassung des Marktes mit einem lärmmindernden Belag ausgeführt.

 

Über die anteiligen Kosten und den Unterhalt der Fahrbahnbereiche mit einem lärmmindernden Belag an der Kreisstraße PAF 19 im Zuge der Neugestaltung der Ortsmitte Manching ist mit dem Markt Manching eine Vereinbarung zu schließen.

 

Entsprechend der Vereinbarung übernimmt der Landkreis die fiktiven Kosten in Höhe von 40.650 € für die Herstellung einer Asphaltdeckschicht an der Kreisstraße PAF 19 (Ingolstädter Straße, Abschnitt Grundstraße bis Autobahnbrücke).

 

Der Straßenunterhalt der Flächen mit dem lärmmindernder Belag einschließlich der darunterliegenden Binderschicht und der Entwässerungsrinnen obliegt dem Markt Manching.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt der Vereinbarung mit dem Markt Manching zu.

 


Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt der Vereinbarung mit dem Markt Manching zu.

 


Anwesend:                                   11

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                11

Nein-Stimmen:                              0

 

Herr Kreisrat Michael Franken war bei der Abstimmung nicht anwesend,