Sitzung: 09.10.2017 Kreisausschuss
Vorlage: 2017/2750
Sachverhalt/Begründung
Im Rahmen der Gewinnausschüttung der (vormaligen) Sparkasse Ingolstadt an die Gewährträger erhält der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Haushaltsjahr 2017 einen Betrag in Höhe von 40.083,33 €. Über die Verwendung dieses Betrages hat der Kreisausschuss zu beschließen. Voraussetzung dabei ist, dass nach § 29 der Sparkassenordnung diese Mittel nur für gemeinnützige Zwecke im Geschäftsgebiet der Sparkasse Ingolstadt verwendet werden dürfen; d.h. die Mittel müssen im Bereich der Gemeinden Manching, Baar-Ebenhausen und Reichertshofen eingesetzt werden.
Nach Vorschlag der Landkreisverwaltung und des Landrats sollte dieser Betrag wie folgt verwendet werden:
BRK-Kreisverband Pfaffenhofen |
25.000,00 € |
Markt Reichertshofen |
3.000,00 € |
Gemeinde Baar-Ebenhausen |
3.000,00 € |
Markt Manching Verwendung für
Spielplatzausstattung (1.000 €), Ausstattung für die neue Gruppe in der
Kinderkrippe Altenfeld (1.000 €) und Material für die soziale Betreuung in
der Seniorenanlage (1.000 €) |
3.000,00 € |
Realschule Manching |
2.500,00 € |
Hallenbad Manching |
1.500,00 € |
Volkshochschule des Landkreises |
1.583,33 € |
Gehörlosenverein Ingolstadt |
500,00 € |
Es wird vorgeschlagen, dieser Mittelverteilung zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, die Gewinnausschüttung
der (vormaligen) Sparkasse Ingolstadt im Jahr 2017 gemäß der im Sachverhalt
vorgeschlagenen Aufteilung zu verwenden:
Beschluss:
Der
Kreisausschuss beschließt, die Gewinnausschüttung der (vormaligen) Sparkasse
Ingolstadt im Jahr 2017 gemäß der im Sachverhalt vorgeschlagenen Aufteilung zu
verwenden:
Anwesend: 13
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0