Sachverhalt/Begründung

Am 11.05.2016 erfolgte auf Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses die Beauftragung der Rauch- und Brandschutzelemente BA III mit einer Auftragssumme in Höhe von 159.450,48 € an die Firma Gebr. Fink GmbH & Co. KG. Aufgrund eines gestellten Nachtrages wurde am 10.05.2017 die Auftragssumme auf insgesamt 160.726,16 € erweitert.

 

Mit Schreiben vom 08.06.2017 der Gebr. Fink GmbH & Co. KG wurde uns die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ( Beschluss vom 30.05.2017 des Amtsgerichts Ingolstadt ) mitgeteilt.

Nach Mitteilung des bestellten Insolvenzverwalters Dr. Jaffè vom 07.07.2017 ist es der Firma Gebr. Fink GmbH & Co. KG nicht mehr möglich, die noch ausstehenden Arbeiten zu erfüllen. Betroffen hiervon ist besonders der Titel 3 Stahl-Glas-Elemente des Leistungsverzeichnisses vom 30.03.2016. Leistungen in Höhe von ca. 30.000 € wurden bereits erbracht, Zahlungen in Höhe von 23.982,07 € sind bisher geflossen.

 

Mit Schreiben vom 09.08.2017 kündigte der Landkreis auf Grundlage des § 8 Abs. 2 VOB /B den Vertrag mit der Firma Gebr. Fink GmbH & Co.KG.

Aus Zeitgründen wurde gemäß VOB/A § 3 eine freihändige Vergabe festgelegt. Um den Baufortschritt nicht zu verzögern, wurde die Firma BKM Mihla GmbH als Zweitbieter des Vergabeverfahrens um die Bestätigung der Kalkulationspreise ihres ursprünglichen Angebotes gebeten. Insofern handelt es sich bei den angebotenen Einheitspreisen um Wettbewerbspreise. Die Bestätigung und die daraus resultierende Aufstellung der noch auszuführenden Leistungen ergeben folgende Auftragssumme:

 

Auftragssumme netto                                               110.024,00 €

zzgl. Mwst. ( % )  19                                        20.904,56 €

Auftragssumme brutto                                  130.928,56 €

 

Die Einheitspreise wurden bereits bei der ursprünglichen Ausschreibung durch das Architekturbüro Köhler geprüft und entsprechen den derzeit üblichen Marktpreisen. Der damalige Angebotspreis lag nur um ca. 0,1 % höher als der des Mindestbietenden. Auch wurde eine Bestätigung der vereinbarten Ausführungsfristen von der Firma BKM Mihla vom 10.08.2017 per Email zugesandt.

 

Um weiteren Verzögerungen des Bauablaufes und Behinderungsanzeigen entgegenzusteuern und die Einhaltung der Ausführungsfristen der Nachfolgegewerke zu gewährleisten, wird gebeten, der Firma BKM Mihla GmbH, 99826 Mihla, den Auftrag für die vorgenannte Leistung in Höhe von 130.928,56 € in einer Eilentscheidung des Landrats gem. Art. 34 Abs. 3 LKrO und §  46 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Kreistages Pfaffenhofen a. d.Ilm zu erteilen.

Die Eilentscheidung wird dem Bau- und Vergabeausschuss in seiner nächsten Sitzung bekanntgegeben.

 

 


 

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.

 


 

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.