Sachverhalt/Begründung

Mit Antrag vom 19.06.2017 hat die Schulleitung der Berufsschule Pfaffenhofen gebeten, einen Förderantrag an die Regierung von Oberbayern zu richten, um eine Zuwendung aus dem Förderprogramm „Industrie 4.0“ des Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu erhalten. Frist für die Antragstellung war der 30.06.2017.

 

Das Förderprogramm verfolgt das Ziel, in Bayern regional verbreitet an geeigneten öffentlichen Berufsschulen eine finanzielle Unterstützung für die Modifizierung ihrer technischen Ausstattung mit Blick auf Anlagen realer Industriestandards zu gewähren. Die Anpassung der Anlagen dient dazu, die Fach- und Nachwuchskräfte im Rahmen einer praxisnahen Ausbildung auf die Anforderungen von „Industrie 4.0“ vorzubereiten. Die Fachlehrer an der Berufsschule Pfaffenhofen haben ein Ausstattungskonzept entwickelt, das die geforderte IT-Ausstattung und Industriekomponenten umfasst und dazu einen Finanzierungsplan mit Kosten in Höhe von insgesamt 93.304,68 € hinterlegt. Die mögliche Zuwendung des Freistaates Bayern kann bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben, rund 46.650 €, betragen.

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Zuschussantrag nachträglich zu genehmigen und die Mittel für die Staatliche Berufsschule Pfaffenhofen im Haushalt 2018 nach Erhalt eines entsprechenden Förderbescheides einzuplanen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm des Bayer. Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zum Erwerb moderner IT-Ausstattung und Industrie 4.0-Komponenten nachträglich zu genehmigen. Bei Erhalt eines entsprechenden Zuwendungsbescheides, ist der erforderliche Zuschussbedarf in Höhe von rund 46.650 € in den Haushalt 2018 einzustellen.

 


Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm des Bayer. Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zum Erwerb moderner IT-Ausstattung und Industrie 4.0-Komponenten nachträglich zu genehmigen. Bei Erhalt eines entsprechenden Zuwendungsbescheides, ist der erforderliche Zuschussbedarf in Höhe von rund 46.650 € in den Haushalt 2018 einzustellen.

 


Anwesend:                                   14

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                14

Nein-Stimmen:                              0