Sachverhalt/Begründung

Die Ilmtalklinik GmbH ist Mitglied der Klinik Kompetenz Bayern eG. In der Generalversammlung der KKB vom 24.11.2016 wurde der KKB-Genossenschaftsvertrag in § 6 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe h geändert, da aufgrund der zahlreichen Aktivitäten der KKB der Jahresbeitrag für „mittelgroße Mitglieder“ und „große Kliniken“ den Betrag von 10.000 € übersteigt.

 

Der Vorschlag des Aufsichtsrates der KKB ab 2017 ist, dass Kliniken bis 600 Betten 12.000 € Mitgliedsbeitrag leisten und ab 601 Betten 15.600 € an Jahresbeitrag anfällt.

 

Die Neufassung lautet nunmehr: „Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Es hat insbesondere Beiträge zur Finanzierung der allgemeinen Leistungen der Genossenschaft für die Mitglieder bis zu einer Höhe von maximal 20.000 € pro Kalenderjahr zu leisten; die Festsetzung erfolgt durch den Vorstand mit Zustimmung der Generalversammlung“.

 

Für die Ilmtalklinik GmbH bedeutet dies einen Mitgliedsbeitrag von nunmehr 12.000 € statt bisher 10.000 €. Die Zuständigkeit für die Gesellschafterversammlung ergibt sich aus § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages der Ilmtalklinik GmbH. Die Zuständigkeit ergibt sich nicht aufgrund der Höhe des Betrages sondern weil der KKB-Genossenschaftsvertrag entsprechend geändert wird und die Ilmtalklinik GmbH Mitglied der Klinik Kompetenz Bayern eG ist.

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

Der Stellvertreter des Landrats, Herr Anton Westner, wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der ITK GmbH der Änderung des Genossenschaftsvertrages der Klinik Kompetenz Bayern eG seine Zustimmung zu erteilen.

 


Beschluss:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

Der Stellvertreter des Landrats, Herr Anton Westner, wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der ITK GmbH der Änderung des Genossenschaftsvertrages der Klinik Kompetenz Bayern eG seine Zustimmung zu erteilen.

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12

Nein-Stimmen:                              0