1.

Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen und          Grüngutsammelstellen:

 

Auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 2 des Bayerischen Abfallgesetzes stellen die kreisangehörigen Gemeinden dem Landkreis (örE) Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen und Grüngutsammelstellen zur Verfügung.

Über die Errichtung und den Betrieb der vorgenannten Sammeleinrichtungen erfolgte zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb und allen kreisangehörigen Gemeinden eine Vereinbarung. Darin erfolgte auch die Festschreibung eines Pachtzinses für die Bereitstellung von geeigneten Flächen. Die Höhe des vereinbarten Pachtzinses variiert bei den Wertstoffhofflächen zwischen 0,51 € und 1,50 € je m²/a. Für die Flächen der Grüngutsammelstellen wurde mit Ausnahme der Stadt Vohburg (1,00 € je m²/a) einheitlich ein Pachtzins von 0,10 € je m²/a vereinbart.

 

Im Zuge einer Gleichbehandlung aller kreisangehörigen Gemeinden schlägt der AWP für alle Flächen, die ihm für den Betrieb der Wertstoffhöfe und Grüngutsammelstellen zur Verfügung gestellt werden, eine pauschale Pachtzahlung in Höhe von 1,00 € je m²/a vor.

 

Durch diese Regelung entstehen Mehrkosten von ca. 4.250 €/a für die Wertstoffhofflächen und ca. 22.000 €/a für die Flächen der Grüngutsammelstellen.

 

Folgende Vorgehensweise ist geplant:

 

1. Vorstellung der geplanten Pachtzinsregelung in der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung.

2. Einholung der schriftlichen Zustimmung der Gemeinden.

3. Fortschreibung der Vereinbarungen und Vorlage zur Beschlussfassung in der WA-Sitzung am 22.11.2017.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Werkausschuss nimmt die geplante Regelung zur pauschalierten Festlegung der Pachtzinszahlung für die Flächen der Wertstoffhöfe und Grüngutsammelstellen sowie das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit zustimmend zu Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen auf der Grüngutsammelstelle in Geisenfeld

 

Der Werkausschuss stimmte in seiner Sitzung am 24.10.2016 der Erweiterung der ebenerdigen Lagerung von nichtholzigem Grüngut sowie der Sanierung der Fläche für die ebenerdige Lagerung von holzigem Grüngut  zu. Die Kosten für die Sanierung belaufen sich voraussichtlich auf 21.700 € und für die Erweiterung auf 163.000 €.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung wurde mit Bescheid vom 06.12.2016 durch das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm erteilt.

 

Nach Rücksprache mit der Stadt Geisenfeld und mit dem beauftragten Planungsbüro ist der Maßnahmenbeginn auf den 07.08.2017 terminiert. Wegen der anstehenden Baumaßnahmen ist die Anlage vom 07.08. bis 08.09.2017 gesperrt. Für die Anlieferung von Grüngut aus privaten Haushaltungen stehen den Bürgerinnen/Bürgern der Stadt Geisenfeld die Wertstoffhöfe und Grüngutsammelstellen der umliegenden Gemeinden zur Verfügung.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Werkausschuss nimmt die Terminierung für die Durchführung er geplanten Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahme auf der Grüngutsammelstelle in Geisenfeld zustimmend zur Kenntnis.