Sitzung: 03.04.2017 Kreistag
Vorlage: 2017/2680
Sachverhalt/Begründung
Während
des Haushaltsjahres 2016 haben sich im Bereich des Verwaltungs- und
Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben. Ein Teil dieser
Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte gem. § 45 Abs. 3 der
Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat genehmigt werden. Ein
weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €) fällt unter die Genehmigungspflicht
des Kreisausschusses (§ 31 i. V. m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des
Kreistages). Der Rest der Haushaltsüberschreitungen ist gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des
Kreistages durch den Kreistag zu billigen.
Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:
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Genehmigung |
Genehmigung |
Haushalt |
durch
Kreisausschuss |
durch Kreistag |
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€ |
€ |
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Verwaltungshaushalt |
36.946,16 |
7.822.991,89 |
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Vermögenshaushalt |
0,00 |
2.620.620,38 |
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insgesamt |
36.946,16 |
10.443.612,27 |
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Durch den Kreisausschuss sind bei einer
Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben zu
genehmigen.
Über- bzw. außerplanmäßige
Ausgaben, welche vom Kreistag zu genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2016
bei drei Deckungsringen und zwei Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt und
bei drei Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt angefallen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von 10.443.612,27 € nachträglich die Genehmigung.
Herr Machold verlässt die
Sitzung vorübergehend um 15:11 Uhr.
Beschluss:
Der
Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von 10.443.612,27 € nachträglich die Genehmigung.
Anwesend: 53
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 53
Nein-Stimmen: 0