Sachverhalt/Begründung

 

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung vom 14.12.2015 unter TOP 5 einstimmig beschlossen, dass der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm dem Zweckverband Verkehrsgemeinschaft Ingolstadt beitreten soll, um die Grundlage für einen Verkehrsverbund innerhalb der gesamten Region 10 zu schaffen. Der Zweckverband hat in der Zwischenzeit unter aktiver Beteiligung aller Mitglieder und in Abstimmung mit allen Verkehrsunternehmen eine allgemeine Vorschrift (aV) und eine Einnahmenaufteilungsrichtlinie (EAR) erarbeitet. Diese haben folgenden Sinn: Grundsätzlich hat jedes Verkehrsunternehmen das Recht, für die durch ihn konzessionierten Linien einen Tarif festzulegen. Dieser wird durch die zuständige Bezirksregierung (bei uns Reg. v. Obb.) genehmigt. In einem Tarifverbund gilt jedoch ein gemeinsamer Tarif für alle. Falls dem Unternehmen hieraus ein finanzieller Nachteil entstehen sollte, kann dieser durch die öffentliche Hand ausgeglichen werden ohne dass dies dem Vergaberecht widerspräche, wenn die zuständige Behörde diesen Ausgleich auf der Grundlage einer „allgemeinen Vorschrift“, d.h. Satzung regelt, also unter gleichen Voraussetzungen jeder den gleichen Ausgleich bekommen kann.

Ein Nachteil kann insb. daraus resultieren, dass der bisherige Haustarif des Unternehmens mehr Erlöse einbrachte als der Verbundtarif (sog. Harmonisierungsverlust) und daraus, dass Verkehrsunternehmen durch den Verbund verpflichtet sind auch Fahrgäste mitzunehmen, die ihren Fahrschein bei einem anderen Unternehmen erworben haben (sog. Durchtarifierungsverlust).

Diese aV wird bei uns durch den ZV-VGI erlassen, weil alle Aufgabenträger der Region 10 ihre Zuständigkeit insoweit auf den ZV-VGI übertragen haben. Dies stellt eine einheitliche Handhabung im gesamten Geltungsbereich sicher. Damit überhaupt ermittelt werden kann, ob jemand Mindereinnahmen hat, muss ebenfalls abstrakt-generell geregelt werden, wie ermittelt werden soll, wem welche Teile der Gesamteinnahmen des Verbundes gehören. Dies geschieht durch die EAR.

 

Das den ZV-VGI beratende Planungsbüro gevas prognostiziert, dass für die Busintegration keine Ausgleichsleistungen anfallen werden. Die Ausgleichsleistungen für die Bahnintegration trägt der Kreis.

 

Der ZV-VGI strebt einen Verbundstart zum Fahrplanwechsel am 1. September 2017 an.

 

Die Verbandsräte des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm. werden der aV und der EAR in der Zweckverbandsversammlung zustimmen.

 

 

 


Das Gremium nimmt diese Information zur Kenntnis.

 

 


Das Gremium nimmt diese Information zur Kenntnis.