Sitzung: 27.03.2017 Kreisausschuss
Vorlage: 2017/2666
Sachverhalt/Begründung
Während des Haushaltsjahres 2016 haben sich im Bereich
des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben
ergeben. Ein Teil dieser Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte
gem. § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat genehmigt
werden. Ein weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €) fällt unter
die Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31 i. V. m. § 29 Abs. 2 Nr. 5
der Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der Haushaltsüberschreitungen
ist gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der
Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu billigen.
Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:
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Genehmigung |
Genehmigung |
Haushalt |
durch
Kreisausschuss |
durch Kreistag |
|
€ |
€ |
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Verwaltungshaushalt |
36.946,16 |
7.822.991,89 |
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Vermögenshaushalt |
0,00 |
2.620.620,38 |
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insgesamt |
36.946,16 |
10.443.612,27 |
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Durch den Kreisausschuss sind bei einer
Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben zu
genehmigen.
Über- bzw. außerplanmäßige
Ausgaben, welche vom Kreistag zu genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2016
bei drei Deckungsringen und zwei Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt und
bei drei Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt angefallen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.
Es
wird vorgeschlagen, dem Kreistag die Zustimmung zu empfehlen.
Beschlussvorschlag:
a)
Genehmigung
über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2016 durch den
Kreisausschuss:
Gemäß § 31 i. V. m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages
erteilt der Kreisausschuss zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und
außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von 36.946,16 €
nachträglich die Genehmigung.
b)
Genehmigung über- und außerplanmäßiger
Ausgaben im Haushaltsjahr 2016 durch den Kreistag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der
Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von 10.443.612,27 € nachträglich die
Genehmigung.
Beschluss:
a)
Genehmigung
über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2016 durch den Kreisausschuss:
Gemäß § 31 i. V. m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages
erteilt der Kreisausschuss zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und
außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von 36.946,16 €
nachträglich die Genehmigung.
b)
Genehmigung über- und außerplanmäßiger
Ausgaben im Haushaltsjahr 2016 durch den Kreistag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der
Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von 10.443.612,27 € nachträglich die
Genehmigung.
Anwesend: 12
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0