Frau Dürr erklärt, 2017 wird im allgemeinen Sozialdienst ein Trennungs- und Scheidungsdienst eingeführt. Es sind 2,5 Stellen auf vier Köpfe aufgeteilt vorgesehen, die sich ausschließlich um Trennung und Scheidung kümmern werden.

 

Herr stellvertretender Landrat Westner fügt hinzu, eine Einrichtung dieses Dienstes sei sehr sinnvoll.

 

Frau Dürr erklärt, im Februar 2017 kam von der Regierung von Oberbayern das ok für das Waldprojekt. Derzeit laufen die Vorbereitungen für dieses Projekt, Kontaktaufnahme mit dem Schulamt, Begehung des Schindelhauser Forstes. Ein Start dieses Projektes soll eventuell im Herbst 2017 erfolgen.

 

Herr stellvertretender Landrat Westner erkundigt sich nach der Anzahl der betreuten Kinder.

 

Frau Dürr ergänzt, 4 bis 6 Kinder sollen dort betreut werden.

 

Herr Gersdorf möchte in Erfahrung bringen, ob die Kosten bereits im Haushaltsplan berücksichtigt wurden.

 

Frau Dürr erklärt, die Kosten wurden bereits berücksichtigt.

 

Frau Kaindl erkundigt sich, ob es sich um eine stationäre Betreuung handele.

 

Frau Dürr fügt hinzu, es ist keine stationäre Betreuung vorgesehen, die Kinder sollen von 8:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr betreut werden und danach jeden Tag zu ihren Eltern nach Hause gehen. Die Eltern werden mit in das Projekt eingebunden.

 

Herr stellvertretender Landrat Finkenzeller erkundigt sich, nach dem Ort des Projektes und der Dauer der Betreuung.

 

Frau Dürr ergänzt, die Betreuung erfolgt im Schindelhauser Forst und ist auf ein halbes Jahr beschränkt.

 

Frau Axthammer möchte in Erfahrung bringen, wie es sich mit dem Schulunterricht verhält.

 

Frau Dürr erklärt, die Kinder werden mit einem Basisunterricht beschult.

 

Herr stellvertretender Landrat Finkenzeller möchte noch in Erfahrung bringen, ob die Kinder für dieses Projekt schon feststehen.

 

Frau Dürr fügt hinzu, nein die Kinder stehen noch nicht fest. Die Kinder werden vom Jugendamt bestimmt und sodann von zu Hause abgeholt und dorthin gebracht.

 

Herr Richter Hellerbrand möchte noch in Erfahrung bringen, wie es sich mit dem Trennungs- und Scheidungsdienstes verhält, ob dieser nur für einen bestimmten Zeitraum zuständig sei.

 

Frau Dürr ergänzt, sobald es sich um eine Trennungs- bzw. Scheidungsangelegenheit handelt, ist der Sonderdienst zuständig und bleibt es auch für diesen Bereich.