Sitzung: 20.03.2017 Jugendhilfeausschuss
Frau Dürr erklärt, 2017 wird im allgemeinen
Sozialdienst ein Trennungs- und Scheidungsdienst eingeführt. Es sind 2,5
Stellen auf vier Köpfe aufgeteilt vorgesehen, die sich ausschließlich um
Trennung und Scheidung kümmern werden.
Herr stellvertretender Landrat Westner fügt hinzu,
eine Einrichtung dieses Dienstes sei sehr sinnvoll.
Frau Dürr erklärt, im Februar 2017 kam von der
Regierung von Oberbayern das ok für das Waldprojekt. Derzeit laufen die
Vorbereitungen für dieses Projekt, Kontaktaufnahme mit dem Schulamt, Begehung
des Schindelhauser Forstes. Ein Start dieses Projektes soll eventuell im Herbst
2017 erfolgen.
Herr stellvertretender Landrat Westner erkundigt
sich nach der Anzahl der betreuten Kinder.
Frau Dürr ergänzt, 4 bis 6 Kinder sollen dort
betreut werden.
Herr Gersdorf möchte in Erfahrung bringen, ob die
Kosten bereits im Haushaltsplan berücksichtigt wurden.
Frau Dürr erklärt, die Kosten wurden bereits
berücksichtigt.
Frau Kaindl erkundigt sich, ob es sich um eine
stationäre Betreuung handele.
Frau Dürr fügt hinzu, es ist keine stationäre
Betreuung vorgesehen, die Kinder sollen von 8:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr betreut
werden und danach jeden Tag zu ihren Eltern nach Hause gehen. Die Eltern werden
mit in das Projekt eingebunden.
Herr stellvertretender Landrat Finkenzeller
erkundigt sich, nach dem Ort des Projektes und der Dauer der Betreuung.
Frau Dürr ergänzt, die Betreuung erfolgt im
Schindelhauser Forst und ist auf ein halbes Jahr beschränkt.
Frau Axthammer möchte in Erfahrung bringen, wie es
sich mit dem Schulunterricht verhält.
Frau Dürr erklärt, die Kinder werden mit einem
Basisunterricht beschult.
Herr stellvertretender Landrat Finkenzeller möchte
noch in Erfahrung bringen, ob die Kinder für dieses Projekt schon feststehen.
Frau Dürr fügt hinzu, nein die Kinder stehen noch
nicht fest. Die Kinder werden vom Jugendamt bestimmt und sodann von zu Hause
abgeholt und dorthin gebracht.
Herr Richter Hellerbrand möchte noch in Erfahrung
bringen, wie es sich mit dem Trennungs- und Scheidungsdienstes verhält, ob
dieser nur für einen bestimmten Zeitraum zuständig sei.
Frau Dürr ergänzt, sobald es sich um eine
Trennungs- bzw. Scheidungsangelegenheit handelt, ist der Sonderdienst zuständig
und bleibt es auch für diesen Bereich.