Sachverhalt/Begründung

 

Nach der gemeinsamen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 17.02.1981 Nr. IV/2-7/92079 und Nr. I B 1-3003-1/1, geändert durch gemeinsame Bekanntmachung vom 01.08.1986 Nr. IV/2a-K 4731-7/8 11 32 und Nr. I B 1-3003-1/3 bestellen die kommunalen Gebietskörperschaften einen ehrenamtlichen Heimatpfleger zur sachkundigen Beratung und Hilfe in der Heimatpflege.

 

Die Bestellung/Amtszeit des bisherigen Kreisheimatpflegers, Herrn Roland Gronau, hat zum 31.03.2016 geendet. Herr Franz Grahammer hat sich für eine Bestellung zum Kreisheimatpfleger bereiterklärt. Die Bestellung erfolgt ab 20.02.2017 für die Dauer von 2 Jahren.

 

Das Aufgabengebiet umfasst

 

  • die Beteiligung nach dem Denkmalschutzgesetz
  • die Beteiligung im Planungs- und Bauwesen

 

Der Kreisausschuss ist für die Bestellung zuständig aufgrund des Übertragungsbeschlusses personalrechtlicher Befugnisse des Kreistags vom 19.05.2014.

 

Herr Grahammer stellt sich persönlich dem Kreistag vor.

 


Die Bestellung von Herrn Franz Grahammer zum Kreisheimatpfleger – Bauwesen – wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 


Die Bestellung von Herrn Franz Grahammer zum Kreisheimatpfleger – Bauwesen – wird zustimmend zur Kenntnis genommen.