Sachverhalt/Begründung

 

Herr Landrat Martin Wolf übergibt die Leitung der Sitzung an Herrn Westner.

 

Das Wirtschaftsjahr 2014 schließt im Gesamtbetrieb mit einem Verlust in Höhe von

381.648,60 € (hoheitlich -187.576,33 €, gewerblich -194.072,27 €) ab. Eine Differenzierung zwischen Jahresverlust gewerblicher Bereich und Jahresgewinn hoheitlicher Bereich ist nicht im Sinne des § 25 Abs. 3 EBV, da es für den Eigenbetrieb nur ein gesamtes Ergebnis gem.

§ 8 EBV geben kann.

 

Im hoheitlichen Bereich stiegen die Betriebserträge von 8,155 Mio. € auf 8,275 Mio. € an. Gleichzeitig stiegen die Aufwendungen von 8,155 Mio. € auf 8,348 Mio. € an. Das Zinsergebnis verschlechterte sich von -36 T€ auf -115 T€. Im Wesentlichen sind hierfür die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung (36 T€) sowie der Rückstellung aus Gebührenüberdeckung (116 T€) verantwortlich. Das Betriebsergebnis im hoheitlichen Bereich ist von

4 T€ auf -188 T€ eingebrochen. Die Ertragslage des hoheitlichen Bereichs ist als nicht ausreichend zu bezeichnen.

 

Im gewerblichen Bereich verschlechterte sich der Jahresfehlbetrag um 100 T€ auf -194 T€, da sich das Ergebnis in der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verschlechterte. Die Ertragslage des gewerblichen Bereichs des Abfallwirtschaftsbetriebs muss jedoch weiterhin als nicht ausreichend bezeichnet werden.

Das Kreisrechnungsprüfungsamt empfiehlt, den Jahresabschluss 2014 des Abfallwirtschaftsbetriebes – nach Behandlung und Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss als Prüforgan – durch den Kreistag in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) führte zu keinen Beanstandungen.

Im Prüfungsbericht vom 23.11.2015 erteilte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband für den Jahresabschluss 2014 und für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:

1. Für das Wirtschaftsjahr 2014

      den Jahresverlust i.H.v. 381.648,60 € auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Den Jahresabschluss 2014 des AWP nach Art. 88 Abs. 3 LkrO und § 4 Abs. 1 Ziff.7

      der Betriebssatzung festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.

 

 

 


Herr Haiplik kommt um 10:26 Uhr zur Sitzung.

Herr Prechter verlässt die Sitzung vorübergehend um 10:28 Uhr.

Herr Anton Steinberger kommt um 10:28 Uhr wieder zur Sitzung.

 

Beschluss:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:

1. Für das Wirtschaftsjahr 2014

     den Jahresverlust i.H.v. 381.648,60 € auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Den Jahresabschluss 2014 des AWP nach Art. 88 Abs. 3 LkrO und § 4 Abs. 1 Ziff.7

     der Betriebssatzung festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.

 

 

 


Anwesend:                                   46

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                45

Nein-Stimmen:                              0

 

Herr Landrat Martin Wolf nimmt an der Abstimmung nicht teil.