Sachverhalt/Begründung

 

Herr Landrat übernimmt den Vorsitz wieder.

 

Nach Art. 82 Abs. 3 LKrO hat der Landkreis jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Er handelt sich somit um Beteiligungen ab 5 % der Anteile.

 

Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen. Außerdem ist ortsüblich darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

 

Entsprechend der Unternehmenssatzung des KUS hat der Verwaltungsratsvorsitzende dem Kreistag – in derselben Sitzung mit den Beteilungsberichten gemäß Art. 82 Abs. 3 LKrO – Auskunft über wichtige Angelegenheiten des Kommunalunternehmens zu geben.

 

Hier ist festzustellen:

Der Jahresabschluss 2015 wurde im Jahr 2016 durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft.

Der Prüfbericht kommt zu einer uneingeschränkt positiven Bewertung.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.

Es wurde seitens des beauftragen Wirtschaftsprüfers der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Im Geschäftsjahr 2016 fanden zwei Verwaltungsratssitzungen statt.

Die Geschäftstätigkeit des KUS bewegte sich auch in 2016 in dem durch den Wirtschaftsplan vorgegebenen Rahmen.

Der Verwaltungsrat hat den Wirtschaftsplan für 2017 festgestellt.

 

 

 


Der Kreistag hat die Information zur Kenntnis genommen.

 


Herr Lachermeier verlässt die Sitzung vorübergehend um 10:07 Uhr.

 

Der Kreistag hat die Information zur Kenntnis genommen.