Sachverhalt/Begründung

 

Der Kreisausschuss hatte in seiner Sitzung vom 30.11.2015 unter TOP 8 beschlossen, dass der Landkreis Pfaffenhofen die Leitung des Projekts „Mobilität im ländlichen Raum“ übernimmt und die Verwaltung beauftragt, als ersten Schritt das Projekt vorzubereiten.

Hierzu gehörten die Planung des LEADER-Projekts und das Einrichten einer Projektgruppe. Es wurde geklärt, welche Maßnahmen zur Erreichung des Ziels nötig sind und in welcher Ausgestaltung diese förderfähig sind.  Das weitere Vorgehen wurde mit der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und der LEADER-Koordinatorin beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ingolstadt abgestimmt.

 

Im Ergebnis soll nun das LEADER-Projekt „Mobilität in der Isarregion und Pfaffenhofen“, Teilprojekt „Mobilitätskonzept Landkreis Pfaffenhofen - ggf. mit Feldstudie Rohrbach“ in Trägerschaft des Landkreises als Kooperationsprojekt mit der LAG Mittlere Isarregion und der Gemeinde Rohrbach durchgeführt werden.

Dieses soll folgendermaßen aufgebaut sein:

1. Ein Planungsbüro wird mit der Erstellung eines Mobilitätskonzepts für den Landkreis Pfaffenhofen beauftragt. Dieses soll mit breiter und fortlaufender Bürgerbeteiligung durch Workshops und eine Onlineplattform erarbeitet werden.

2. Um auch Daten zum tatsächlichen Nutzungsverhalten einfließen zu lassen, soll für den Teilbereich des Carsharings eine Feldstudie in der Gde. Rohrbach durchgeführt werden, falls der Gemeinderat Rohrbach die entsprechenden Beschlüsse fasst. Das Planungsbüro würde in diesem Fall die hieraus folgenden Daten auswerten und  daraus Aussagen zu der Marktfähigkeit solcher Systeme im Landkreis allgemein ableiten. Die hieraus resultierenden Kosten würden durch das Planungsbüro zunächst dem Landkreis Pfaffenhofen als Auftraggeber in Rechnung gestellt, sie würden jedoch in voller Höhe durch die Gde. Rohrbach getragen. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Gde. Rohrbach wird abgeschlossen, falls der Gemeinderat Rohrbach sich für eine Beteiligung an diesem Projekt mit der Feldstudie entscheidet.

3. Die LAG Mittlere Isarregion weist erhebliche strukturelle Parallelen zum Landkreis Pfaffenhofen auf. Dort hatte man ein Leistungsverzeichnis für ein Mobilitätskonzept von einem externen Experten erarbeiten lassen und verfügt bereits über weitere Kenntnisse. Hiervon könnte der Landkreis Pfaffenhofen profitieren. Beide Landkreise können außerdem Gewinn schöpfen aus einem Austausch über den Verlauf der Projekte, dem Austausch zu Problemen oder bei der Diskussion von Vorschlägen. Daher soll das Projekt als Kooperationsprojekt mit der LAG Mittlere Isarregion durchgeführt werden.

Die aus der Kooperation entstehenden Kosten teilen sich der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, und die LAG Mittlere Isarregion. Sollte sich die Gde. Rohrbach zur Beteiligung mit der Feldstudie entschließen, so würde auch sie einen angemessenen Anteil an diesen Kosten tragen. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschließen.

 

Im Übrigen wird auf die detaillierten Ausführungen in der beigefügten Projektbeschreibung verwiesen.

 

Dadurch, dass es sich um ein Kooperationsprojekt handelt, gilt der erhöhte Fördersatz von 60%.

 

Folgende Kosten entstehen durch dieses Projekt insgesamt:

 

Auf den zu 1. „Erstellung eines Mobilitätskonzepts für den Landkreis Pfaffenhofen“ genannten Teil entfallen maximal 120 T€ brutto. Für zu 3. Zu 3. „Kooperation mit der LAG Mittlere Isarregion“ fallen maximal  30 T € brutto an. Der überschießende Betrag  bis zu einer Maximalsumme von 267 T€ steht als Spielraum für die Gemeinde Rohrbach zur Verfügung, den der Gemeinderat nach Belieben ausschöpfen kann oder auch nicht. Der Kreis darf nur in Auftrag geben, was der Gemeinderat Rohrbach zuvor beschlossen hat und nachdem eine Kostenerstattungsvereinbarung geschlossen worden ist.

 

Wenn der volle Fördersatz von 60 % erreicht wird hat der Kreis zu tragen: 0,4 x (120 T€ + 30 T€) = 60 T€, wobei – s.o. – die Kooperationspartner sich an den 30 T€ Kooperationskosten beteiligen, so dass hier noch ein gewisser Mittelrückfluss zu erwarten ist.

Da der Landkreis Pfaffenhofen jedoch in Vorleistung treten muss, ist eine Ermächtigung in Höhe der Gesamtkosten von 267 T€ erforderlich.

 

In Absprache mit der LAG Landkreis Pfaffenhofen, Frau Glaser, und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt, Frau Neu-Schmid, erfolgt die Antragstellung mit Bruttobeträgen, da ansonsten die Mehrwertsteuer nicht mitgefördert würde. Es ist derzeit jedoch unklar, wie sich die Förderbehörde verhält, wenn die beteiligten Körperschaften ihre Optionierung zur Umsatzsteuerpflicht der Kommunen Rückgängig machen würden, was möglich ist. Es würde dann 19% zu viel Förderung beantragt worden sein, was nicht nur eine Rückzahlungsverpflichtung sondern sogar eine Strafzahlung nach sich ziehen könnte. Hierzu macht die Förderbehörde derzeit folgende Angabe: „Eine Strafzahlung ist nur zu erwarten, wenn die Mehrwertsteuer unrechtmäßig mit dem ersten Zahlungsantrag beantragt wurde und tatsächlich eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorhanden ist.“

Lt. Förderbehörde ist außerdem eine Änderung der Förderrichtlinien zu erwarten, dahin dass die MWST bei Kommunen grundsätzlich nicht gefördert werden kann. Die Rückzahlung würde sich dann entsprechend vermindern.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt und ermächtigt die Verwaltung, die Trägerschaft des LEADER-Projektes „Mobilität im ländlichen Raum“ als Kooperationsprojekt mit der LAG Mittlere Isarregion und ggf. – vorbehaltlich eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses – der Gemeinde Rohrbach auf Grundlage und in der durch die beigefügte Projektbeschreibung dargestellten Form zu übernehmen und die hierfür notwendigen Schritte zu unternehmen, insbesondere die beigefügte Kooperationsvereinbarung abzuschließen und ein Planungsbüro mit der operativen Durchführung zu beauftragen bis zu einer Gesamtsumme von maximal 267 T€.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt und ermächtigt die Verwaltung, die Trägerschaft des LEADER-Projektes „Mobilität im ländlichen Raum“ als Kooperationsprojekt mit der LAG Mittlere Isarregion und ggf. – vorbehaltlich eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses – der Gemeinde Rohrbach auf Grundlage und in der durch die beigefügte Projektbeschreibung dargestellten Form zu übernehmen und die hierfür notwendigen Schritte zu unternehmen, insbesondere die beigefügte Kooperationsvereinbarung abzuschließen und ein Planungsbüro mit der operativen Durchführung zu beauftragen bis zu einer Gesamtsumme von maximal 267 T€.

 

 


Anwesend:                                   11

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                11

Nein-Stimmen:                              0