Sitzung: 05.12.2016 Kreisausschuss
Vorlage: 2016/2596
Sachverhalt/Begründung
I.
Ausgangslage
Mit
Sitzungsvorlage Nr. 2015/2355 für den Sozialausschuss vom 16.11.2015 wurde das
Thema Schuldnerberatung aufgegriffen und zustimmend auf den Weg gebracht. Der
Abschluss einer neuen Vereinbarung bedarf noch der Zustimmung durch den
Kreisausschuss.
Seit
2002 führt das Caritas-Zentrum Pfaffenhofen flächendeckend für den ganzen
Landkreis diese Beratung durch und wird durch den Landkreis Pfaffenhofen
bezuschusst. Seit dem Jahr 2012 beträgt dieser Zuschuss jährlich 76.000,00
Euro.
Der
örtliche Kreisrechnungsprüfer hat in seinem Bericht vom 31.08.2015
(Nr.
28/2016) auf § 17 Abs. 2 SGB II hingewiesen, wonach geregelt ist, dass bei
Vergütungen an Dritte für entsprechende Leistungen mit dem Dritten eine
Vereinbarung über
1.
Inhalt,
Umfang und Qualität der Leistungen,
2.
die
Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beiträgen für einzelne Leistungsbereiche
zusammensetzen kann und
3.
die
Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen bestehen soll.
Dieser
Bericht floss in die Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss vom 16.11.2015 zum
gegenständlichen Thema mit ein. Der Sozialausschuss nahm mit dieser
Sitzungsvorlage zustimmend zur Kenntnis, dass die jährliche Vergütung für diese
Leistung im Bereich der Personalkosten aufgrund der Tarifabschlüsse und
einhergehenden Kostensteigerungen um jährlich 2,5 % erhöht wird. Eine
entsprechende Regelung schlägt auch der Kreisrechnungsprüfer in seinem o.g.
Bericht vor.
Wesentliche
Ziele einer neuen Vereinbarung sind die Umsetzung der Anregungen des Kreisrechnungsprüfers
und die Dynamisierung der Kostenerstattung, um eine wiederkehrende Anpassung
und Befassung der Kreisgremien zu vermeiden.
II.
Verhandlungsergebnis
Mit
dem Caritas-Zentrum Pfaffenhofen wurde ein Vertragsentwurf verhandelt, der auf
einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Landkreis Freising basiert. Der
nachfolgend dargestellte, wesentliche Vertragsinhalt wurde vorbehaltlich
Zustimmung im Kreisausschuss abgestimmt:
1.
Vertragsgegenstand ist die Erbringung individueller
Schuldnerberatungsleistungen und der
freie, kostenlose und anonyme Zugang hierzu für betroffene Bürger aus dem
Landkreis Pfaffenhofen mit 35 Fachkraftstunden und 14 Verwaltungsstunden pro
Woche. Eine Abweichung von bis zu 7,5 % ist ohne neue Vertragsvereinbarung,
aber nur mit Information des Zuschussgebers möglich. Bei einer wöchentlichen
Abweichung von mehr als 7,5 % von 35 Stunden im Jahresdurchschnitt werden zu
viel ausbezahlte Gelder entsprechend rückerstattet.
2.
Basierend
auf dem in 2012 bewilligten jährlichen Zuschuss von 76.000,- € und einer
jährlichen Steigerung von 2,5 % beträgt die Vergütung ab 2016 gemäß vorgenanntem Sozialausschussbeschluss
83.600,- €. Da die Caritas die Erhöhung hauptsächlich wegen steigender Personalkosten
begründet wurde abgestimmt, dass aus diesem Betrag ein Anteil von 7.600,- €
fest als Sachkostenpauschale vereinbart wird und ein Anteil in Höhe von
76.000,- € für die Personalkosten angesetzt wird und nur der
Personalkostenanteil der jährlichen Steigerung von 2,5% unterliegt.
Die Auszahlung erfolgt in
Monatsraten.
3.
Die Laufzeit beginnt rückwirkend zum
01.01.2016 auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist ohne Angabe von Gründen mit
einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende möglich. Bei Leistungsdefiziten
kann das Landratsamt den jährlichen Zuschuss entsprechend kürzen; das Recht der
außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
4.
Die
Caritas hat jeweils bis zum 31. März des Folgejahres einen Verwendungsnachweis für die Vergütung für das abgelaufene Jahr
vorzulegen. Vereinbarungen zur Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit, die
wirklich messbar sind, sind zum Thema Schuldnerberatung naturgemäß schwierig.
Es wird daher angestrebt, dies in den Text dieses Verwendungsnachweises mit aufzunehmen.
Als Kriterium für eine erfolgreiche Beratung kann die Schuldenbereinigung
herangezogen werden, d.h. wie häufig es den Klienten gelungen ist, Schulden im
außergerichtlichen Vergleich oder durch Antrag auf ein Insolvenzverfahren zu
bereinigen. Dazu ist eine psychische Stabilität notwendig, auch ein Überblick
über die Schulden und Verhaltensweisen, die dem Klienten auch zukünftig
Schuldenfreiheit ermöglichen. Dies hat eine gewisse Aussagekraft darüber, wie
es in der Beratung gelungen ist, den Klienten zu stabilisieren. Dies sollte im
Verwendungsnachweis zukünftig in Zahlen und erläuterndem Text in einem eigenen
Abschnitt dargestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss stimmt dem
Abschluss einer neuen Vereinbarung über die Aufgaben und Bezuschussung der
Schuldnerberatung zwischen dem Caritas-Zentrum Pfaffenhofen und dem Landkreis
Pfaffenhofen / Ilm unter den im Vortrag genannten Konditionen zu.
Beschluss:
Der
Kreisausschuss stimmt dem Abschluss einer neuen Vereinbarung über die Aufgaben
und Bezuschussung der Schuldnerberatung zwischen dem Caritas-Zentrum
Pfaffenhofen und dem Landkreis Pfaffenhofen / Ilm unter den im Vortrag
genannten Konditionen zu.
Anwesend: 11
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0