Sitzung: 23.11.2016 Werkausschuss Abfallwirtschaft
Vorlage: 2016/2549
Sachverhalt/Begründung
Gem. § 19 EBV und § 7 Abs. 5 Betriebssatzung erstattet die Werkleitung halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich Bericht.
Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen lässt sich am anschaulichsten durch Vergleich mit den entsprechenden Vorjahreszahlen des Erfolgsplanes darstellen, wobei die Vergleichszahlen auf denselben Zeitraum abzugrenzen sind, wie die berichtspflichtigen Zahlen des laufenden Jahres.
Nicht sämtliche Erträge und Aufwendungen sind darzulegen, sondern nur die wesentlichen. Die Berichtspflicht beschränkt sich dabei auf die Entwicklung der Umsatzerlöse, der Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, der Personalaufwendungen sowie der Zinsen. Die Posten können nach Menge und Wert beschrieben und mit den entsprechenden Vorjahres- und Planzahlen verglichen werden. Erhebliche Abweichungen sind zu erläutern.
Die Abwicklung des Vermögensplanes beschränkt sich auf die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Haushaltsplanung des AWP auswirken. Zu berichten wäre also, wenn Gewinnabführungen, Konzessionsabgaben etc. oder Zuweisungen des Landkreises zur Eigenkapitalaufstockung oder zum Verlustausgleich von den Planansätzen abweichen würden.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss nimmt den Halbjahresbericht 2016 zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss nimmt den Halbjahresbericht 2016 zur Kenntnis.