Sachverhalt/Begründung

Gem. § 5 Abs. 3 Ziff.2 der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebs bestellt der Werkausschuss den Prüfer für den Jahresabschluss. Die Abschlussprüfung kann von einem Wirtschaftsprüfer, von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder von einer Landesprüfungsbehörde durchgeführt werden.

Die Prüfungen wurden in den letzten Jahren abwechselnd, alle 3 Jahre, von der Wibera Wirtschaftsberatungs AG und dem Bayerischen kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführt. Die Abschlüsse 2013 – 2015 wurden vom Bayerischen kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüft.

Mit dem Prüferwechsel soll regelmäßig ein befürchtetes Näheverhältnis zwischen Prüfer und geprüftem Unternehmen vermieden und die Prüfungsqualität insgesamt erhöht werden.

Die Wirtschaftsprüferkammer steht einer externen Rotation jedoch grundsätzlich kritisch gegenüber.

Die negativen Auswirkungen der Rotation überwiegen deutlich:

·         Notwendiges mandatsbezogenes Fachwissen, sowie das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Prüfer und Mandant gehen verloren und müssen vom Folgeprüfer erst aufgebaut werden.

·         Regelmäßige Wechsel des Abschlussprüfers behindern eine intensive Auseinandersetzung mit unternehmerischen Risiken, Abläufen und Kontrollen

·         Erheblicher Mehraufwand für das Personal im Rechnungswesen, da eingespielte Prozesse und Kommunikationswege verloren gehen.

Eine gesetzliche Grundlage für einen turnusmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers besteht nicht.

Die Wirtschaftsprüferkammer spricht sich daher deutlich gegen eine externe Rotation aus. Sollte in den bislang praktizierten Fällen dennoch an einer externen Rotation festgehalten werden, wäre zumindest eine Orientierung an den Rotationsfristen der EU- Abschlussprüfungsverordnung (10 Jahre) in Verbindung mit den Möglichkeiten zur Verlängerung (bis 20 Jahre) angezeigt.

Der Bayerische kommunale Prüfungsverband weist unserer Ansicht nach die größte Erfahrung bei Unternehmen der öffentlichen Hand (u.a. Eigenbetrieben) auf. Insbesondere hat der BKPV viele vergleichbare Unternehmen (hoheitlich und gewerblich) zu prüfen und kann daher wertvolle Hilfen bieten.

 

Es wird daher vorgeschlagen den Bayerischen kommunalen Prüfungsverband vorerst für die Jahresabschlüsse der Jahre 2016- 2020 zu beauftragen. Für den Jahresabschluss 2021 wird die Beauftragung erneut im Werkausschuss behandelt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Mit der Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse 2016-2020 wird der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt.

 


Beschlussvorschlag:

Mit der Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse 2016-2020 wird der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt.